Sonderveröffentlichung

Dachdecker-Innung Alles klar auf dem Dach

Vorsorge: Jetzt im Herbst empfiehlt sich ein gründlicher Dach-Check.

Ob das Dach Schäden hat, zeigt sich beim Dach-Check, den man nun angehen sollte. Foto: © Kzenon / Fotolia.com

27.10.2019

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Der Sommer ist vorbei, und auch in diesem Jahr gab es vielerorts wegen der Hitze heftige Gewitter und Starkregen-Ereignisse mit viel Wind und Sturmböen. Diese Wetterkapriolen haben so manchem Hausdach in der Region geschadet, weshalb Hausbesitzer rechtzeitig vor dem Winter reagieren und etwas für ihr Dach tun sollten.

Angriffspunkte

Steter Tropfen höhlt den Stein, weiß der Volksmund. Steter Wind kann aber auch das Dach an seine Grenzen bringen. Diese lokalen heftigen Unwetter haben auf vielen Dächern zu kleinen „Unregelmäßigkeiten“ geführt, aus denen sich beim ersten großen Herbst- oder Wintersturm ein kapitaler Dachschaden entwickeln kann. So können sich einzelne Teile der Dacheindeckung leicht angehoben oder nur um wenige Zentimeter verschoben haben. Diese Unregelmäßigkeiten auf der Dachfläche sind leider ein hervorragender Angriffspunkt für die nächste starke Sturmböe.

Anderes Szenario: Herumfliegende Äste und Laubwerk sind im Eindeckrahmen des Dachfensters oder in der Dachrinne gelandet. Der kommende Starkregen oder spätestens abtauender Schnee nach dem Winter werden zeigen, ob die Wasserabführung noch funktioniert. Denn es könnte durchaus sein, dass Äste und Laub für Verstopfungen gesorgt haben.

Wer also bis zum Frühjahr wartet, macht einen Fehler. Denn so lange zu warten, kann zu teuren Folgeschäden durch unkontrolliertes Abfließen des Wassers führen. Besonders groß ist diese Gefahr bei flach geneigten oder Flachdächern, auf denen sich nicht selten bei Starkregen sogar ganze „Seenlandschaften“ bilden, die im Extremfall die Dachstatik gefährden können.

Gefahrenpotenzial

Ebenso stellen auch kleine Schäden an den Befestigungen von Solarmodulen, an eventuell vorhandenen Schneefangsystemen oder Blitzschutzeinrichtungen ein großes Gefahrenpotenzial dar, wenn sie unentdeckt bleiben. Im Schadensfall wird die Gebäudeversicherung ihr Augenmerk darauf richten, ob eine regelmäßige Dachüberprüfung stattgefunden hat.

Im schlimmsten Fall kann es bei unterlassener Dachprüfung durch einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb zu Kürzungen bei der Schadensregulierung kommen. Denn eine Pflicht zur Schadensvermeidung beziehungsweise Schadensbegrenzung ergibt sich aus den Obliegenheitspflichten des Versicherten, die Bestandteil der Versicherungsbedingungen sind.

Allein schon im eigenen Interesse des Werterhaltes der Immobilie sollte daher spätestens jetzt im Herbst ein Dachdecker-Fachbetrieb mit der Dachüberprüfung beauftragt werden. Dies kann im Rahmen einer gründlichen Inaugenscheinnahme, dem so genannten „Dach-Check“, geschehen oder regelmäßig jährlich mit einem Dach-Wartungsvertrag.

Adressen qualifizierter Dachdeckerbetriebe in der Umgebung gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und im Internet unter www.dachdecker-bw.de. pm