Sind Schäden auf den Mieter zurückzuführen, muss er dafür aufkommen. Insbesondere müssen Mieter darauf achten, dass bei längerer Abwesenheit die Fenster geschlossen sind. Verursacht Starkregen einen Wasserschaden in der Mietwohnung, weil die Fenster trotz längerer Abwesenheit nicht geschlossen waren, muss der Mieter unter anderem für die Trocknungskosten aufkommen. Auch die Reinigung des Balkons und dessen Abfluss ist Aufgabe des Mieters, entschied das Landgericht Berlin. Wer das unterlässt, haftet für Schäden, die an der Fassade oder der Bausubstanz entstehen, weil Wasser nicht abfließen kann. dpa