Wer zahlt für Schäden?
Sonderveröffentlichung

Der Fachmann hilft Wer zahlt für Schäden?

Unwetter können schwere Schäden anrichten. Bei Mietobjekten stellt sich dann häufig die Frage der Haftung.

Starkregen kann zu Schäden führen. Wer dafür aufkommen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Foto: dpa

01.07.2021

Grundsätzlich gilt: Vermieter sind in der Regel dafür verantwortlich, Schäden an der Immobilie zu beseitigen. Das gilt zum Beispiel bei heruntergefallenen Dachziegeln oder Wasserschäden am Gebäude. Für das Mobiliar des Mieters sind Eigentümer nur verantwortlich, wenn sie diese Schäden auch verschuldet haben.

Sind Schäden auf den Mieter zurückzuführen, muss er dafür aufkommen. Insbesondere müssen Mieter darauf achten, dass bei längerer Abwesenheit die Fenster geschlossen sind. Verursacht Starkregen einen Wasserschaden in der Mietwohnung, weil die Fenster trotz längerer Abwesenheit nicht geschlossen waren, muss der Mieter unter anderem für die Trocknungskosten aufkommen. Auch die Reinigung des Balkons und dessen Abfluss ist Aufgabe des Mieters, entschied das Landgericht Berlin. Wer das unterlässt, haftet für Schäden, die an der Fassade oder der Bausubstanz entstehen, weil Wasser nicht abfließen kann. dpa