Bei diesen Sichtweiten darf dann laut Gesetzgeber auch nur maximal 50 km/h gefahren werden. Wird die Sicht besser, muss die Nebelschlussleuchte wieder ausgeschaltet werden. Sonst droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall liegt es bei 25 bis 35 Euro. Nebelscheinwerfer dürfen dagegen immer dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite erheblich reduziert ist. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man aber auch die Nebelscheinwerfer wieder ausschalten.
Tiefstehende Sonne:
Um auch bei tiefstehender Sonne Ampeln, Verkehrszeichen und vor allem andere Verkehrsteilnehmer gut zu erkennen, sollte die Frontscheibe sauber gehalten, die Scheibenwischer funktionstüchtig und das Wischwasser immer aufgefüllt sein. Eine Sonnenbrille sollte immer griffbereit sein. Auch bei potenzieller Blendung gilt: Abstand halten, vorausschauend und mit angemessener Geschwindigkeit fahren. Mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht erhöht sich die eigene Sichtbarkeit.
Wildwechsel:
Im Herbst müssen Autofahrer in den Morgen- und Abendstunden mit häufigerem Wildwechsel rechnen. Die größte Gefahr dabei droht an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern in der Dämmerung und bei Dunkelheit. Hier gilt: Fuß vom Gas, ausreichend Abstand zum Vordermann halten und den Fahrbahnrand beobachten. Befindet sich ein Tier bereits auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand, sollten Autofahrer bremsen, das Fernlicht ausschalten und durch Hupen versuchen, das Wild zu vertreiben. Mit den Scheinwerfern aufzublenden, kann die Tiere irritieren und sie verlieren die Orientierung. Quert ein Reh oder Wildschwein die Fahrbahn, immer auch mit weiteren Tieren rechnen.
Ist ein Zusammenstoß nicht zu vermeiden, auf keinen Fall unkontrolliert ausweichen. Die Gefahren sind bei Ausweichmanövern meist höher als der Zusammenstoß. Sicherer ist es, so stark wie möglich zu bremsen und das Fahrzeug nach einer Wildkollision kontrolliert zum Stillstand zu bringen. Nach einem Wildunfall: Fahrzeug am Straßenrand abstellen, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Sind Personen verletzt, sollte Erste Hilfe geleistet und dann die Polizei informiert werden. pm