Was bedeutet Erhaltungsaufwand?
Sonderveröffentlichung

Der Fachmann hilft Was bedeutet Erhaltungsaufwand?

Neue Fenster rein, alte Heizung raus und auch die Dachrinne wird erneuert: Für Vermieter kann es sich lohnen, in ihre Immobilie zu investieren. Sie profitieren davon steuerlich.

Wer seine vermietete Immobilie instand hält, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Foto: Markus Scholz/dpa-mag

05.05.2022

Wer Eigentümer eine Immobilie ist, kennt das: Es gibt immer was zu tun. Aber es lohnt sich. Denn steuerlich profitieren Eigentümer von solchen Ausgaben, die dem Erhalt der Immobilie dienen. Der Fachbegriff lautet Erhaltungsaufwand.

Was ist unter Erhaltungsaufwand zu verstehen?

Zum Erhaltungsaufwand gehört, was die Funktionstüchtigkeit der vermieteten Immobilie sicherstellt. Im Prinzip geht's um Instandhaltung: Vorhandenes, etwa eine Badewanne oder eine Eingangstür, wird erneuert, renoviert oder repariert. Steuerlich unterscheiden sich solche Aufwendungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie von den anschaffungsnahen Herstellungskosten. Für die Steuererklärung sollten Eigentümer deshalb den Erhaltungsaufwand präzise von den zwei anderen Positionen abgrenzen, um Diskussionen mit dem Finanzamt vorzubeugen.

Welchen Vorteil bringt es, den Erhaltungsaufwand in die Steuererklärung zu packen?

„Der Charme dieser Möglichkeit  ist, dass Vermieter die aufgewandten Beträge sofort als Werbungskosten absetzen können“, sagt Sibylle Barent vom Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland. Die Ausgaben werden von den Mieteinnahmen des Jahres abgezogen, in denen sie bezahlt worden sind. Damit wird die Steuerlast für das entsprechende Jahr gesenkt.“ Dagegen können die anderen Kostenpositionen nicht sofort komplett angesetzt werden.

Welche Maßnahmen können Vermieter absetzen?

Einige, sagt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Dazu gehören etwa die Renovierung des Badezimmers, der Austausch der Heizung, das neu gedeckte Dach, der Austausch oder die Vergrößerung von Fenstern und Türen, der Einbau von Sprechanlagen und Sicherheitsschlössern, neue Elektroleitungen, die Wärmedämmung oder die gestrichene Fassade. Auch die Montage moderner Ablesegeräte für Wasser und Heizung kommt dem Erhalt der vermieteten Immobilie zugute. Sowohl die Materialkosten als auch der Arbeitslohn können in all diesen Fällen als Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden. Vermieter können doppelten Nutzen ziehen. Denn zusätzlich zur steuerlichen Entlastung können sie für eine aufgehübschte Wohnung mehr Miete verlangen, sofern der Wohnwert steigt. „Erhaltungsmaßnahmen führen in der Folge zu höheren Mieteinnahmen, weshalb sie auch zeitnah absetzbar sein müssen", erläutert Nöll den Mechanismus. 

Wann lohnt es sich, Ausgaben auf einen Schlag abzusetzen?

Das hängt von der finanziellen Situation des Vermietenden sowie den getätigten Ausgaben ab. Faustregel: Je höher das Jahreseinkommen und je teurer die Investition, desto eher kann es sich rechnen, die vollen Kosten anzugeben. dpa