Mit dem Hänger unterwegs
Sonderveröffentlichung

Der Fachmann hilft Mit dem Hänger unterwegs

 

Das Fahren mit Hänger sollte vor einer großen Fahrt geübt werden. Foto: inrainbows/Shutterstock.com

07.11.2021

Möbel, Fahrräder oder Rasenmäher: Wer sperrige Gegenstände mit dem Auto transportiert, nutzt gern einen Anhänger. Doch was muss dabei beachtet werden? Für kleine, ungebremste Hänger bis 750 kg reicht der normale Pkw-Führerschein aus. Mit der B96-Erweiterung dürfen sogar Zugfahrzeuge und Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 4250 kg gelenkt werden – dazu zählen Pferdeanhänger und die meisten Wohnwagen. Wer schwere Wohnwagen mit Doppelachse bewegen möchte, braucht den Anhängerführerschein Klasse BE, für den eine zusätzliche Prüfung notwendig ist. Die meisten Anhänger müssen übrigens versichert sein. Eine Haftpflichtversicherung ist seit 2002 für alle Anhänger vorgeschrieben. Es gibt aber Ausnahmen. So ist ein Pferdeanhänger über das Zugfahrzeug mitversichert – aber nur, wenn er angekoppelt ist und Pferde transportiert. Werden Möbel geladen, man braucht eine separate Haftpflichtversicherung.

Höchstgrenze beachten

Vor jedem Fahrtantritt ist es wichtig, die Beleuchtungsfunktionen sowie den Druck der Reifen zu überprüfen. Innerorts gilt das übliche Tempolimit von 50 km/h, ansonsten sind es maximal 80 km/h, auch auf Autobahnen. Wer schneller unterwegs sein möchte, braucht eine Tempo-100-Plakette. txn