Die Bundesregierung strebt im Rahmen ihres Klimapaketes bis 2050 die CO2-Neutralität in Deutschland an. Ein ehrgeiziges Ziel- und nur zu schaffen, wenn auch das enorme Einsparpotenzial privater Hausbesitzer genutzt wird. „Würden alle zwölf Millionen Altkessel auf einen Schlag ausgetauscht, kämen bis zu 32 Millionen Tonnen CO2-Minderung pro Jahr zustande“, rechnet Helmut Braann, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima vor. Im Mittelpunkt des Anreizprogramms zum Umstieg auf erneuerbare Energien stehen die Fördermittel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Verglichen mit der alten Förderung kann die neue Richtlinie im Einzelfall eine Verdoppelung der Zuschüsse ergeben.
Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?
Der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage wird mit jeweils 35 Prozent gefördert. Für eine Solarkollektoranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung gibt es einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Für eine Hybridheizung mit erneuerbaren Energien beträgt die Förderung 35 Prozent, und der Einbau einer Gas-Hybridheizung wird mit 30 Prozent unterstützt.
Wer erhält die maximale Förderung von 45 Prozent?
„Wechselt man von einer Ölheizung auf eines der genannten Heizsysteme, erhöhen sich die Fördersätze um weitere zehn Prozentpunkte“, erklärt Helmut Bramann. Bei einer Wärmepumpe läge der Fördersatz somit bei 45 statt bei 35 Prozent. Alle für die Durchführung einer Maßnahme notwendigen Arbeiten werden mit dem jeweiligen Fördersatz bezuschusst. Dazu zählen Demontagearbeiten und die Entsorgung alter Wärmeerzeuger sowie Maurerarbeiten für Durchbrüche.
Wann müssen die Förderanträge gestellt werden?
„Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde“, so Helmut Bramann. Planungsleistungen dürfen dagegen bereits vor Antragstellung erbracht werden. Rechtzeitig vor Antragstellung sollte und muss deshalb der geschulte Heizungsbauer kontaktiert werden, er kann dem Hausbesitzer alle Details zu den geplanten Maßnahmen und den möglichen Förderungen erklären.
Können Programme kombiniert werden?
Die BAFA-Förderung ist mit den KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen“ sowie „Energieeffizient Sanieren“ kombinierbar.
Welche Maßnahmen werden nicht gefördert?
Der Einbau von reinen Ölheizungen wird nicht mehr gefördert. Falls aber ein Ölkessel mit erneuerbaren Energien gekoppelt ist, so ist der erneuerbare Anteil förderfähig. Wer eine Austauschverpflichtung laut EnEV hat, wird ebenfalls nicht gefördert. djd