Der richtige Weg zur Sonnenenergie
Sonderveröffentlichung

Der Fachmann hilft Der richtige Weg zur Sonnenenergie

Als Eigentümer eines Einfamilienhauses kann man sich von heute auf morgen für Solar entscheiden. Doch wie läuft das als Wohnungseigentümer?

Sieht man eher selten: Solaranlagen auf dem Dach von Wohnungseigentümergemeinschaften. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-mag

12.08.2022

Während viele Eigenheimbesitzer längst eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben, sind die meisten Dächer von Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern noch unbelegt. Als Grund werden oft steuerliche und bürokratische Hürden genannt. Dabei gibt es Möglichkeiten, wie auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit überschaubarem Aufwand vom selbst erzeugten Sonnenstrom profitieren können.

Die Energieagentur Regio Freiburg hat in einem Leitfaden mehrere Wege zusammengefasst, wie WEG Solarenergie für sich nutzen können. „Darin werden verschiedene Betriebskonzepte vorgestellt – vom Mieterstrom über die Allgemeinstromversorgung bis hin zu Einzelanlagen und Volleinspeisung des erzeugten Stromes“, sagt Johannes Jung von der Energieagentur. „Die verschiedenen Betriebskonzepte haben unterschiedliche rechtliche und steuerliche Konsequenzen“, sagt Rechtsanwalt Michael Nack vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum. Grundsätzlich sei die Installation einer PV-Anlage auf dem Gemeinschaftsdach eine bauliche Veränderung, die eine WEG mit einfacher Mehrheit beschließen kann. Nur diejenigen WEG-Mitglieder, die für die Installation stimmen, müssen später auch die Kosten tragen. Es sei denn, die Maßnahme amortisiert sich oder es wird bei der Beschlussfassung die doppelt qualifizierte Mehrheit (mehr als zwei Drittel der Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile) erreicht. Dann müssen alle Eigentümer die Kosten mittragen, in der Regel aufgeteilt nach den Miteigentumsanteilen. Doch welches Betriebskonzept kommt überhaupt infrage?

Eigentümerversammlung muss entscheiden

Besonders naheliegend: Die WEG installiert eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Zu klären ist dann, ob mit der Anlage nur der Allgemeinstrom, also etwa für Aufzug und Treppenbeleuchtung, erzeugt werden oder ob der Strom auch in den Wohnungen genutzt werden soll. „Die Planung und Vorbereitung einer Gemeinschaftsanlage ist ziemlich zeitintensiv“, so Nack. Den verbindlichen Beschluss kann ausschließlich die Eigentümerversammlung fassen. Wenn die WEG den Strom produziert und verkauft, wird sie rechtlich einem Stromversorgungsunternehmen gleichgestellt und auch steuerlich so behandelt. Das wäre beim sogenannten Mieterstrommodell der Fall, bei dem die Bewohner den Strom für ihre Wohnungen von der WEG beziehen. Wollen WEG diese bürokratische Hürde umgehen, können sie sich für ein Betriebsmodell entscheiden, bei dem nicht die Eigentümer oder Mieter den Strom beziehen, sondern die Gemeinschaft selbst. Das einfachste Konzept für den Betrieb einer PV-Anlage ist die Volleinspeisung. Dabei wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist. Findet sich keine Mehrheit, um die PV-Anlage als Gemeinschaftsanlage zu installieren, bleibt die Option der Einzelanlagen. dpa

Der Leitfaden der Energieagentur

Den Leitfaden der Energieagentur in Freiburg gibt es im Internet unter: www.energieagentur-regio-freiburg.eu