WEG-Sonderregel endet
Sonderveröffentlichung

Der Fachmann hilft WEG-Sonderregel endet

Verwaltungen von Wohneigentum, die wegen der Pandemie länger im Amt waren, als eigentlich gewählt, müsse nun neu gewählt werden.

Am 31. August läuft eine Sonderregelung zur Bestellung der Verwaltung aus. Foto: Lothar Ferstl/dpa/dpa-mag

12.08.2022

Weil Eigentümerversammlungen wegen der Pandemie nur schwer abgehalten werden konnten, durften Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zuletzt auch dann im Amt bleiben, wenn Vertragslaufzeit und Bestellungsfrist abgelaufen waren. Diese Sonderregelung läuft zum 31. August aus. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum hin. WEG, die von der Sonderregelung Gebrauch gemacht haben, sollten darum zügig klären, ob die Bestellung der Verwaltung oder der Verwaltervertrag auslaufen. Ist das der Fall, empfiehlt der Verbraucherschutzverband die vorsorgliche Wieder- oder Neubestellung der Verwaltung.

Auch eine Abberufung der Verwaltung ist möglich

Eigentümergemeinschaften, die mit ihrer Verwaltung unzufrieden sind, können die Gelegenheit nutzen, sich von ihr zu trennen. Dafür sei in der Eigentümerversammlung ein Abberufungsbeschluss zu fassen, heißt es. Gleichzeitig sollte die Kündigung des Verwaltervertrags beschlossen werden, sofern dieser noch läuft. Sind sich WEGs nicht sicher, ob ihr Verwaltervertrag noch in Kraft ist, haben sie die Möglichkeit, die Kündigung des Vertrags ,,vorsorglich und hilfsweise" zu erklären. Parallel dazu müssen WEG die Neubestellung einer anderen Verwaltung einleiten. Weil die Zeit drängt, sollten Beirat und Eigentümer dafür mindestens drei Angebote von Verwaltungen einholen und die Neubestellung auf die Tagesordnung der nächsten, gegebenenfalls auch außerordentlichen Eigentümerversammlung setzen. Damit die Abstimmung zügig über die Bühne gehen kann, sollten die Verwaltervertragsentwürfe gleich mit der Einladung zur Eigentümerversammlung an die Mitglieder verschickt werden. dpa