Wenn es schneit oder Glättegefahr herrscht, sind nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in der Pflicht, zu schippen und zu streuen. Auch viele Bauherren. müssen ran. Selbst wenn das Haus noch gar nicht steht, müssen auch sie der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Darauf weist der Verband privater Bauherren (VPB) hin. Denn die Pflicht, Gefahren durch Schnee und Eis zu beseitigen, gilt bereits, wenn Bauherren das Grundstück gehört - und nicht erst, wenn das Haus fertig oder bewohnt ist.
Es muss auch mehrmals geräumt werden
Werktags sind die Abschnitte zwischen 7 und 20 Uhr passierbar zu halten, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Bei starkem Schneefall sind Eigentümer dazu verpflichtet, mehrmals am Tag zu räumen und zu streuen. Bildet sich Glatteis, besteht sogar eine sofortige Streupflicht.
Wer die Aufgabe an einen gewerblichen Winterdienst überträgt, muss laut VPB zumindest regelmäßig prüfen, ob der Dienstleister seinen Aufgaben auch nachkommt. Nach Fertigstellung und Bezug des Gebäudes können Eigentümer vermieteter Immobilien die Räum- und Streupflicht auch auf ihre Mieter übertragen. dpa
Wo kommt die Nässe nur her?
Wer Feuchtigkeit im Keller hat, sollte dem rasch auf den Grund gehen. Das vermeidet einen größeren Schaden.
Die Ursache für feuchte Stellen im Keller kann zwar banal, aber auch schwerwiegend sein. Und wenn Feuchtigkeit in Wänden oder Böden andauert, kann ein Haus grundlegenden Schaden nehmen. Darauf weist die Prüforganisation Dekra hin. Vielleicht wurde einfach zu wenig gelüftet oder aus einer Waschküche dringt zu viel feuchte Luft. Um das herauszufinden, sollte eine Zeitlang regelmäßig stoßgelüftet werden. Und außer beim Querlüften über mehrere Räume hinweg bleibt die Tür zu einer Waschküche am besten geschlossen. Lässt sich die Feuchtigkeit damit nicht beseitigen, sollten sich Hausbesitzer laut Dekra an einen Fachmann wenden. Denn es kann auch eine gravierende Ursache hinter feuchten Kellerwänden stecken.
Ein Schaden in der Wand
Laut dem Verband privater Bauherren können zum Beispiel Wasser- oder Heizungsrohre in der Wand beschädigt sein. Möglicherweise ist auch eine Abdichtung defekt oder gar nicht vorhanden. Dann sind meist aufwendige und teure Maßnahmen nötig: Wenn etwa für einen Anstrich das Haus aufgegraben oder eine Bodenabdichtung angebracht werden muss. dpa