Die Sache mit dem Zaun ums Grundstück
Sonderveröffentlichung

Der Fachmann hilft Die Sache mit dem Zaun ums Grundstück

Hier fängt es an und dort hört es auf: Wer ein Grundstück besitzt, will es in aller Regel auf den Zentimeter genau eingrenzen. Häufig ist in dem Zusammenhang von der Einfriedung die Rede.

Gute Höhe? Bis zu wie viel Zentimeter eine Grundstückseinfriedung messen darf, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Foto: Laura Ludwig/dpa-mag

02.03.2023

Zaun, Hecke oder Sträucher: Was genau ist eine Einfriedung eigentlich? ,,Die Rechtsprechung stuft als Einfriedung eine Anlage an oder auf der Grundstücksgrenze ein, die ein Grundstück nach außen abschirmt", sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin beim Immobilienverband Deutschland. Dazu zählen sogenannte tote Einfriedungen wie Mauern oder Zäune und die sogenannten lebenden Einfriedungen wie Hecken. Mit Einfriedungen lässt sich der Privatraum beziehungsweise das Grundstück eindeutig begrenzen. Sie bieten Sichtschutz vor neugierigen Blicken. Zudem sind sie Sicherungen gegen unbefugtes Betreten durch Mensch oder Tier.

Muss ich mein Grundstück einfrieden?

,,Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Teils gibt es eine grundsätzliche Pflicht, teilweise besteht sie nur dann, wenn der Nachbar das verlangt. Die einzelnen Bundesländer regeln das öffentliche Nachbarrecht durch Nachbarrechtsgesetze. ,,Manche-Bundesländer kennen eine Einfriedungspflicht auch gar nicht", sagt Wagner. Dazu zählen Baden-Württemberg (Innerortslage), Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

Was tun, wenn der Nachbar keine Einfriedung will?

Sieht das jeweilige Landesgesetz vor, dass eine Einfriedung auf Verlangen eines Nachbarn erfolgen muss, muss der andere Nachbar das akzeptieren. Gleichzeitig gibt es einen Anspruch auf die Beseitigung einer vorgeschriebenen Einfriedung nur unter engen Voraussetzungen. Zum Beispiel, wenn eine Gartenmauer zwei Meter hoch ist anstelle der ortsüblichen Einfriedung von einem Meter Höhe.

Ein Anspruch auf Beseitigung besteht allerdings auch dann, wenn etwa eine Mauer derart imprägniert ist, dass von ihr gesundheitsgefährdende Ausdünstungen ausgehen. ,,Kein Beseitigungs- oder Abänderungsanspruch besteht hingegen, wenn der Nachbar die Einfriedung, die ortsüblich ist, schlicht als hässlich empfindet", so Annett Engel-Lindner. Darf man einen Zaun, eine Hecke oder eine Mauer direkt auf die Grundstücksgrenze setzen? Auch das hängt maßgeblich von den Regelungen im jeweiligen Bundesland ab. „Grundsätzlich sind aber bauliche Anlagen oder Pflanzen mit Abstand zur Grundstücksgrenze zu setzen", sagt Julia Wagner. Wird etwas direkt auf die Grenze gesetzt, handelt es sich um eine Grenzbebauung oder -bepflanzung, der der Nachbar zustimmen muss.

Und was tut man, wenn man glaubt, mit einer Einfriedung stimmt etwas nicht? Zunächst unbedingt das Gespräch mit dem Nachbarn oder der Nachbarin suchen. Zusammen können Sie dann die Grundstücksgrenzen auf Plänen oder anhand von Grenzsteinen nachempfinden und im Zweifel nach Lösungen suchen. Um die Grundstücksgrenze zu ermitteln, gibt es spezielle Markierungen - sogenannte Grenzsteine. „Sie sind in der Regel aus Beton, Stein oder auch Kunststoff und tief im Boden verankert»" so Engel-Lindner. Die eigentliche Grenze ergibt sich durch die Luftlinie zwischen einem Stein und dem anderen. dpa