Bei einer Fertigpizza kann man so ohne Vorheizen über 20 Prozent Energie einsparen, so das Bundeszentrum für Ernährung. Denn über die Umluft wird die Wärme effizienter im Backraum verteilt, wodurch die Temperatur meist 20 bis 30 Grad tiefer eingestellt werden könne, ohne dass sich die Backzeit verlängert. Außerdem lassen sich mit Umluft auch mehrere Bleche gleichzeitig zubereiten.
Nicht genutzte Backbleche oder leere Auflaufformen, die im Ofen lagern, sollte man während des Backens oder Garens immer ausräumen - egal in welchem Zubereitungsmodus. Denn auch sie werden vom Ofen dann mit aufgewärmt, was Energie kostet. Ein weiterer Stromspartipp ist der Verzicht auf das Vorheizen. Selbst wenn das in vielen Rezepten so angegeben ist: Das Vorheizen sei ,,sowohl ökologisch als auch ökonomisch alles andere als zeitgemäß", so das Bundeszentrum für Ernährung. So erhitzen sich moderne Öfen sehr schnell - oft schneller, als man selbst bei der Vorbereitung des Gerichts ist.
Fünf bis zehn Minuten vorher abschalten
Außerdem können etwa Brot, Kuchen, Pizzen, Aufläufe, Braten und Schmorgerichte auch schon während der Aufheizphase in den Ofen kommen. Nur bei Plätzchen und anderen speziellen Teigen sollte man sich in diesem Punkt besser ans Rezept halten, so das Bundeszentrum. Und man kann die Nachwärme nutzen - also die Hitze, die noch im Garraum ist, nachdem der Ofen ausgestellt wurde. So lässt sich laut den Ernährungsexperten das Gerät bei Gerichten, die länger als 40 Minuten garen müssen, in der Regel 5 bis 10 Minuten vor dem Ende der angegebenen Zubereitungszeit abschalten. dpa
Nachricht an den Monteur
Lieber eine Nachricht getippt als angerufen: Sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld nutzen viele Menschen Messengerdienste. Denn das geht eigentlich immer - ob nun in der Bahn oder bei dürftigem Empfang. Doch bei manchen Absprachen fühlt sich die Kommunikation via WhatsApp, Signal und Co. fremd an - etwa wenn es um die Beauftragung von Handwerkern geht. Gibt es dafür einen juristischen Grund?
Nein. Für Verträge über Handwerksleistungen gibt es keine Formvorschriften, sagt Thomas Lapp, Anwalt für Informationstechnologierecht. Diese Verträge können sowohl mündlich als auch schriftlich rechtlich bindend geschlossen werden - also auch per Nachricht. Wichtig ist, dass zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen: Der Handwerker muss ein Angebot abgeben, das der Kunde annimmt. dpa