In der Regel müssen private Autos alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung – das erste Mal drei Jahre nach der Erstzulassung. Der HU-Termin darf nicht überzogen und muss spätestens innerhalb des genannten Monats gemacht werden, so der ADAC und der TÜV Süd. Wann der nächste Termin fällig ist, steht an zwei Stellen. Zum einen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Zum anderen lassen sich Jahr und Monat auch ganz schnell an der Prüfplakette am hinteren Nummernschild ablesen.
Die Farbe der Prüfplakette zeigt nur das fällige Jahr an
Wer in einem Monat des Jahres 2024 zur HU muss, findet eine grüne Plakette, eine in Orange steht für 2025. Dann folgen Blau (2026), Gelb (2027) und Braun (2028). Es werden für die Plakette insgesamt nur sechs Farben abwechselnd genutzt, sodass der Prüftermin 2029 wieder mit Rosa angezeigt wird, der gleichen Farbe wie im Jahr 2023. Die Jahreszahl findet sich auch immer als zweistellige Zahl in der Mitte – 24 steht für 2024. Durch zusätzliche Balken und gegen den Uhrzeigersinn angeordnete Zahlen von 1 bis 12 lässt sich die Plakette ähnlich wie ein Uhrenziffernblatt lesen. Sie ist so aufgeklebt, dass auf der 12-Uhr-Position stets eine Zahl für den Monat der Fälligkeit oben steht. Eine 9 etwa weist auf den neunten Monat – September – hin. Damit die Plaketten bei Kontrollen auch aus gewisser Distanz erkennbar sind, gibt es zwei schwarze Felder, die fest auf der Ziffer 12 einen Balken bilden.
Weil der jeweilige Prüfungsmonat oben auf 12-Uhr steht, ändert sich durch die dafür jeweils nötige Drehung die Stellung des Balkens. Dieser gibt dann wie ein Stundenzeiger einer Uhr den fälligen Monat an. Für unser Beispiel: Ist die 9 oben, wurde die Plakette so gedreht, dass der Balken auf der 9-Uhr-Position steht – im September (9. Monat) ist also der TÜV fällig.
Bußgelder und Probleme mit der Versicherung
Wer sich nicht an die Fristen hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Verwarngeldern ab 15 Euro rechnen, wenn der Termin bei einer Verkehrskontrolle um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Bei vier bis acht Monaten werden 25 Euro daraus und bei mehr als acht Monaten sind 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.
Dazu kommt: Wurde die Frist um mehr als zwei Monate überschritten, wird eine erweiterte HU fällig, für die laut ADAC auch 20 Prozent extra berechnet werden. Auch Probleme mit der Versicherung kann es geben. Zwar sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Doch wenn ein bei der HU zu beanstandender Mangel für den Unfall ursächlich war, könnte die Versicherung einen Teil des Geldes bis maximal 5000 Euro zurückverlangen. Und eine Kaskoversicherung könnte schlimmstenfalls die Leistungen verweigern. Egal, ob die tatsächliche Prüfung nach und vor der Fälligkeit – etwa um einen Gebrauchtwagen mit frischer Plakette besser verkaufen zu wollen – stattfindet: Immer ist die Plakette ab da zwei volle Jahre lang gültig. dpa