Sonderveröffentlichung

Der Fachmann hilft Änderungen zum Jahreswechsel

Für Solaranlagen, die 2004 installiert wurden, fallen die Förderungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz weg. Neue Solarmodule erzeugen mehr Strom.

Der Fachmann überprüft die Sicherheit der alten Solaranlage. Foto: Florian Schuh/dpa-mag

10.01.2025

Solaranlagen, die seit 2004 in Betrieb sind, fielen mit dem Jahreswechsel aus der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Vergütung von 50 Cent pro Kilowattstunde fällt damit weg. Nun zahlt der Netzbetreiber für den eingespeisten Strom den sogenannten Marktwert, minus einer Pauschale, die bei den Netzbetreibern die Kosten für die Vermarktung des Solarstroms decken soll. Bleibt die alte Anlage so angeschlossen, dass der gesamte Solarstrom weiterhin ins Netz fließt, erhalten Lieferanten ab 2025 die aktuelle Marktvergütung für die gesamte erzeugte Strommenge. 

Unternehmen aus der Region

Eine andere Option: Den Strom der Photovoltaik-Anlage teilweise selbst verbrauchen. „Der Reiz liegt darin, auf diese Weise weniger teuren Strom aus dem Netz zu beziehen“, sagt Jens Krumnow, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Damit der Solarstrom künftig vorrangig selbst verbraucht werden kann, muss die Photovoltaik-Anlage etwa im Zählerschrank von einem Fachbetrieb umgeklemmt werden. Rechenbeispiele der Verbraucherzentrale sollen die eingesparten Stromkosten zusammen mit der Überschussvergütung den wirtschaftlichen Weiterbetrieb auch kleiner Photovoltaik-Anlagen durchaus ermöglichen. 

Unternehmen aus der Region

Ein geeigneter Fachbetrieb kann die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlage bewerten. Wer versucht, ob es sich lohnt, den Strom weiterhin ins Netz einzuspeisen oder auf Eigenverbrauch umzustellen und ihn teilweise selbst im Haushalt zu nutzen, außerdem kann den Online-Rechner der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) nutzen. Der ist kostenlos und ermittelt die Wirtschaftlichkeit einer Ü20-PV-Anlage bei Eigenversorgung. Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlage bewerten. Wer versucht, ob es sich lohnt, den Strom weiterhin ins Netz einzuspeisen oder auf Eigenverbrauch umzustellen und ihn teilweise selbst im Haushalt zu nutzen, außerdem kann den Online-Rechner der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) nutzen. Der ist kostenlos und ermittelt die Wirtschaftlichkeit einer Ü20-PV-Anlage bei Eigenversorgung.

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Was tun mit der alten Anlage?

Hat die alte Photovoltaik-Anlage deutlich an Leistung verloren, oder es stehen teure Reparaturen an, kann über einen Austausch nachgedacht werden. „Neue Solarmodule gewinnen auf der gleichen Fläche bis zu doppelt so viel Strom“, sagt Krumnow. Nach einem Tausch erhalten Lieferanten für die neue Anlage die EEG-Einspeisevergütung, die zu dem Zeitpunkt gültig ist, zu dem die Anlage in Betrieb genommen wird – und zwar erneut für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. 

Anlagen bis 10 kWp, die bis 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden, erhalten beispielsweise bei Volleinspeisung ins Netz 12,87 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,79 Cent pro kWh. Darüber informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Webseite. Wichtig: Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen, die neu ans Netz gehen, verringern sich alle sechs Monate um jeweils einen Prozent gegenüber dem ursprünglichen Wert. Darauf weist das Verbraucherportal „Finanztip“ hin.
dpa-mag