In größeren Mehrfamilienhäusern machen sich Einbrecher Unachtsamkeit in der Nachbarschaft zunutze. „In Einfamilienhäusern hebeln Diebe meistens Fenster oder Türen auf. In Mehrfamilienhäusern müssen sie nur an der Haustür bei einem oder mehreren Bewohnern klingeln – und schon sind sie drin“, sagt Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“. Ein einfacher und guter Rat lautet daher für Bewohner von Mehrfamilienhäusern: Vor dem Öffnen der Haustür nachfragen, wer da ist. „Ein gesundes Misstrauen ist durchaus angebracht“, so Rieche.
Die Anonymität der Hochhäuser als Chance
Grundsätzlich besteht immer die Gefahr eines Einbruchs. „Einbrecher hoffen stets auf lohnende Beute und nutzen günstige Gelegenheiten wie schlecht gesicherte Türen, Fenster oder Terrassentüren rigoros aus. Auch die Anonymität in Hochhäusern oder Wohnanlagen kommt ihnen vielfach zugute“, sagt Polizeidirektor Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Daher lautet der zweite gute Tipp: Nachbarn sollten aufeinander achtgeben und ihre Umgebung im Blick behalten. „Wenn Nachbarn etwas verdächtig vorkommt, sollten sie sich nicht scheuen, die Polizei zu informieren – besser einmal zu viel als zu wenig“, sagt Schneider.
1. Fahren Autos mit auswärtigen Kennzeichen wiederholt langsam durch das Wohngebiet, könnte es sich um auskundschaftende Kriminelle handeln.
2. Warten Unbekannte scheinbar grundlos auf der Straße, im Hausflur oder im geparkten Auto, könnten sie eventuell bei einer Straftat Schmiere stehen.
3. Es wird im Haus bei mehreren Bewohnern geläutet. So wollen Einbrecher vielleicht herausbekommen, wo jemand zu Hause ist und wo nicht.
4. Wird irgendwo im Haus gebohrt und gehämmert oder splittert Holz, können Handwerksarbeiten dahinter stecken, aber eben auch ein Einbruch.
Die Polizei empfiehlt darüber hinaus eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen. „Es bringt schon viel, die alten Rollenzapfen an den Fenstern gegen Pilzkopfzapfen auszutauschen, die rundum angeordnet sind und beim Verschließen in stabile, mit dem Rahmen verschraubte Stahlschließbleche greifen“, erklärt Helmut Rieche. Ergänzende Sicherheit bietet eine Einbruch- und Überfall- Meldeanlage. Damit werden Einbruchversuche automatisch gemeldet und die Bewohner können den Alarm bei Gefahr auch selbst auslösen. Grundsätzlich haben Mieter laut Deutschem Mieterbund (DMB) aber keinen Anspruch auf den nachträglichen Einbau von einbruchshemmenden Fenstern oder Türen, Sicherheitsschlössern, Türspionen oder Gegensprechanlagen.
Mieter brauchen eine Erlaubnis
Wollen Mieter von sich aus in ihre Wohnungssicherheit investieren, müssen sie bei allen baulichen Änderungen der Mietsache die Erlaubnis des Vermieters einholen“, so der DMB. Mieter sollte auch klären, was bei einem Auszug mit ihrer eigenen Investition passiert. Denn es kann sonst sein, dass der Vermieter fordert, dass der ursprüngliche Zustand der Wohnung wiederhergestellt werden muss – sodass noch einmal hohe Kosten auf den Mieter zukommen könnten. Der Mieterbund empfiehlt, zu vereinbaren, dass es keinen solchen Rückbau beim Auszug geben muss.
Übrigens: Investiert der Vermieter in derartige Schutzmaßnahmen für eine Wohnung, handelt es sich um Modernisierungen, in deren Folge er die Miete erhöhen kann. dpa