Es klingt so einfach: Strom vom kleinen Solarkraftwerk vom Balkon, den Stecker des E-Fahrzeugs einfach in die Steckdose im Haus stecken und die eigene Energie verbrauchen. „So einfach, wie es auf den ersten Blick klingt, ist es jedoch nicht“, warnt Jürgen Taxis, Obermeister der Elektro-Innung Göppingen. Natürlich sei es vom Prinzip her sinnvoll, den über das kleine Modul auf dem Balkon erzeugten Strom zu nutzen. Man müsse aber genaue Vorgaben beachten. So zum Beispiel, dass für die Einspeisung dieses Stroms ins hauseigene Netz ein eigener Stromkreis vorhanden sein muss – das ist in den meisten Fällen nicht so.
Vorgaben einhalten
Dann muss der Fachbetrieb ran, um die entsprechende Voraussetzung zu schaffen. Und wer denkt, er lädt sein E-Mobil einfach über die ohnehin vorhandene „normale“ Steckdose in der Garage, sei weit gefehlt. Auch hier zeigen die geltenden Sicherheitsvorschriften die rote Karte. Kleinere E-Tankstellen und Anschlüsse sind zwar genehmigungsfähig, müssen aber beim Netzbetreiber angemeldet werden. Übersteigt die Anforderung 12kW, so muss sie vom Netzbetreiber gar genehmigt werden.
Stromnetz wird beansprucht
Die Vorgaben haben durchaus Gründe: „Das Stromnetz ist nicht darauf ausgelegt, dass über einen langen Zeitraum viele Verbraucher mit hohem Anspruch versorgt werden. Darum müssen die Netzbetreiber wissen, wo entsprechender Bedarf ist“, erklärt Taxis. Wer sich nicht daran hält, erwartet zum einen empfindliche Strafen. Viel schmerzhafter aber sei es, wenn durch die unsachgemäße Nutzung und Installation der Anlage das Netz im Haus überlastet ist – dann besteht höchste Brandgefahr. „Die Querschnitte der Leitungen müssen zum Bedarf passen, damit entsprechender Strom fließen kann – und das tun sie in Bestandsgebäuden oft nicht“, so Taxis – man könne aber meist entsprechend nachrüsten. Die zertifizierten Innungsfachbetriebe kennen sich dabei aus und haben Erfahrung, die man nutzen sollte, ist Taxis überzeugt. Das rate er in jedem Fall, wenn Strom im Spiel ist – im Interesse des Kunden und seiner Sicherheit.
Nicht einfach einstecken – erst den Profi fragen
Spezielle Energiesteckdose
Steckerfertige Erzeugungsanlagen dürfen auf keinen Fall an Haushaltsbzw. SCHUKO-Steckdosen betrieben werden. Es muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) von einem Elektroinstallateur eingebaut werden. Unter dieser Voraussetzung ist die Einspeisung in einen Endstromkreis zulässig.
Erzeuger anmelden
Alle Erzeugungsanlagen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Man kann die Anmeldung und Inbetriebsetzung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz in der Regel selbst vornehmen, sofern die installierte Wechselrichter-Nennleistung hinter Ihrem Übergabezähler maximal 600 W beträgt.
Tausch des Stromzählers
Da nach der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowohl der Bezug aus dem Netz für die allgemeine Versorgung als auch Einspeisungen von Erzeugungsanlagen in das Netz für die allgemeine Versorgung gemessen werden müssen, ist der Tausch des Stromzählers in einen Zweirichtungszähler zu beauftragen, sofern nicht sichergestellt ist, dass keinerlei Einspeisung in das Netz des Netzbetreibers erfolgt.
Sanktionen möglich
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) weist rund um Plug-in-PV-Anlagen darauf hin, dass Verstöße gegen das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht möglich sind, falls eine Stromeinspeisung ohne messtechnische Erfassung erfolgt.
Stromtankstellen für die E-Mobilität
Noch komplexer ist die Situation beim Anschluss einer Stromtankstelle für ein Elektrofahrzeug. Hier ist in jedem Fall der Rat eines Fachbetriebs gefragt – er kann den Antrag beim Netzbetreiber stellen und prüft gleichzeitig, ob die Versorgung im Haus möglich ist.
Meldepflichtige Ladestationen für E-Mobile
Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Genehmigungspflichtige Ladestationen für E-Mobile
Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung mit mehr als 12 kW müssen vom Netzbetreiber genehmigt werden – den Antrag stellt der Elektriker.
Quelle: Netze BW