Der Gesetzgeber sieht für einen Heizungstausch feste Regeln vor. So enthält nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – der Nachfolger der EnEV – eine Austauschpflicht für Ölund Gasheizungen, die 1991 oder früher eingebaut wurden, im Jahr 2021 also 30 Jahre alt sind. Bei Neubauten schreibt das GEG die Nutzung erneuerbarer Energien vor, beispielsweise eine Kombinationslösung mit einem Brennwertgerät und Solarthermie. Es gibt aber auch weitere Kombinationsmöglichkeiten, beispielsweise mit einer Wärmepumpe und sogar mit einem Kaminofen.
Durch Förderungen Geld sparen
Ab 2026 dürfen Modernisierer Öl- oder Kohleheizungen nur noch einbauen, wenn die Immobilie über keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss verfügt, sich das Haus auf Neubaustandard befindet oder überwiegend erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Es heißt also, sich gut ins Thema einzuarbeiten, um alle Auflagen zu kennen.
Grundsätzlich sollte bedacht werden, dass eine Heizung einen voraussichtlich mehrere Jahrzehnte begleiten wird, also eine Investition in die Zukunft ist. Ausreichend Zeit ist notwendig, um eine passende, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu finden. Außerdem sollten sich Heizungskäufer über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren. Dabei helfen zum Beispiel Energieberater oder Fachbetriebe. dpa/ka
722 Mrd. Kilowattstunden haben private Haushalte 2019 verbraucht. Quelle: Statistisches Bundesamt
70,7 % der von privaten Haushalten genutzten Energie geht fürs Heizen drauf.
15,1 % des Vebrauchs wurde von erneuerbaren Energien abgedeckt