Sonderveröffentlichung

Fachleute für alle Fälle Schritt für Schritt zur Sanierungsförderung

Energetische Ertüchtigung: Bevor Eigentümer damit beginnen, ist eine sorgfältige Planung wichtig und es sollte geklärt werden, welche Zuschüsse es gibt.

Ein altes Haus wird saniert, um es energetisch zu ertüchtigen. Bevor Eigentümer damit beginnen, ist eine sorgfältige Planung wichtig und es sollte geklärt werden, welche Zuschüsse in Anspruch genommen werden können. Archivfoto: Florian Schuh/dpa-tmn

28.11.2023

Das Haus energetisch fit zu machen ist eine Herausforderung für Eigentümer. Sie müssen die Maßnahmen planen, umsetzen und vor allem finanzieren. Aber es gibt Fördertöpfe von Bund, Ländern und Kommunen, die Bauherren anzapfen können. Hinzu kommen Steuererleichterungen. Nachfolgend wird erläutert, wie Saniererinnen und Sanierer ans Geld kommen.

Prioritäten setzen

„Im Bestand müssen Eigentümer Prioritäten setzen, um sich mit Blick aufs eigene Budget nicht zu viel zuzumuten“, rät NormanMarcel Dietz vom Verband Privater Bauherren (VPB) in Hildesheim. Informationen und Beratung liefern das Internet und persönliche Ansprechpartner. Zum Beispiel bieten die Verbraucherberatungen Gespräche zur ersten Orientierung über Baumaßnahmen, Kosten und Fördermöglichkeiten an. Manche Kommunen haben ebenfalls Anlaufstellen.

Im Internet erschwert die Flut an Tipps den Überblick. Zuverlässige, gebündelte Angaben bieten etwa das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beide sind zuständig für die umfangreichen Förderangebote des Bundes. Die BAFA für Einzelmaßnahmen wie neue Heizungen und Dächer, die KfW für große Vorhaben. Dritte offizielle Quelle ist die Deutsche Energie-Agentur (DENA). Sie veröffentlicht die sogenannte Energieeffizienz-Expertenliste. Nur die dort eingetragenen Fachberater dürfen - außer den Hauseigentümern selbst - Anträge bei KfW und BAFA einreichen.

Als nächsten Schritt empfiehlt es sich, einen Energieberater zu beauftragen. Selbstverständlich können Bauherren alleine sämtliche Programme heraussuchen und durchforsten, um die optimale Förderung zu finden. Laien können sich in Details aber verheddern mit dem Risiko, Hilfen zu übersehen. Besser ist es, einen Energieberater einzubinden. Dieser macht nach Absprache mit dem Bauherrn eine Bestandsaufnahme des Hauses, klopft die geplanten Maßnahmen auf Effizienz, Nutzen und Wirtschaftlichkeit hin ab. Auf Wunsch fertigen Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan an - kurz iSFP, erläutert Gerhard Holzapfel vom GIH, einem Dachverband der Energieberatenden. Auch für den iSFP gibt es eine Förderung: Das Beraterhonorar ist bis zu 80 Prozent förderfähig - maximal 1700 Euro. „Berater kennen die verschiedenen Varianten, rechnen sie durch und geben eine Empfehlung“, sagt Martin Brandis vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Holzapfel und seine Kollegen wissen etwa: Für welche der gewünschten Maßnahmen gibt es vom wem unter welchen Voraussetzungen Geld? Lohnt ein Zuschuss von der BAFA mehr als ein zinsverbilligtes KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss? Lässt sich beides kombinieren und ist es besser, parallel oder gestaffelt zu beantragen? Geben Kommune und Land was dazu? Ein Tipp von VPB-Bauherrenberater Dietz: Über die Sanierung hinaus auch altersgerechte Umbauten mitdenken - und von den entsprechenden Zuschüssen profitieren. 

Dann gilt es, Angebote einzuholen. Nach der Entscheidung, was gemacht wird und welches Konzept passt, holen Sanierer Angebote von Fachfirmen ein. Dabei dran denken: Noch keinen Auftrag vergeben, sonst gibt es nichts vom Staat.

Bei den großen Geldverteilern BAFA und KfW müssen die Formulare online ausgefüllt und abgeschickt werden. Wer will, kann sie dort auch downloaden und sie für seine Unterlagen ausdrucken. Zusätzlich finden Bauherren Merkblätter sowie eine Liste mit Nachweisen, etwa technische Projektbeschreibungen, die sie beibringen und hochladen müssen.

Dann kann es losgehen. Ist der Antrag abgeschickt, dürfen die Handwerker anrücken. Der Zuwendungsbescheid muss nicht abgewartet werden. Verbraucherberater Brandis empfiehlt, dennoch zu warten: „Es verschafft mehr Sicherheit“. Denn falsche Daten und Berechnungen oder verspätete Antworten auf Nachfragen können genauso wie Doppelanträge zur Ablehnung führen. Wichtig: Der Bescheid ist in der Regel befristet. Bezahlt wird die Förderung nach Abschluss der Arbeiten. Dafür reichen Bauherren wieder einen Online-Antrag ein. Gefordert ist unter anderem eine Bestätigung, dass die Maßnahmen wie bewilligt umgesetzt wurden. Das bescheinigen in der Regel Energieexperten, so Holzapfel.

Abgesehen von den staatlichen Zuschüssen können Hausbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen auch eine steuerliche Entlastung in Erwägung ziehen. Sie sollten sich beim Finanzamt oder Steuerberater danach erkundigen - und zwar bevor es losgeht, um herauszufinden, welche Option lohnender sein kann. Denn Steuererleichterung und Förderung können nicht parallel in Anspruch genommen werden. dpa/tmn