Die energetische Sanierung ist in aller Munde. Und sie ist besonders für Hauseigentümer, deren Immobilie schon einige Jahre auf dem Buckel hat, ein großes Thema - nicht zuletzt mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar. Heizung, Fassade oder Fenster, die vor vielen Jahren eingebaut wurden, entsprechen eventuell nicht mehr den aktuellen Standards. Das macht sich beim Energieverbrauch bemerkbar. Mit einer energetischen Sanierung lässt sich das Eigenheim wieder auffrischen.
Der Staat fördert diese Verjüngungskur. Wer das Haus komplett sanieren lässt und es damit auf den Effizienzhaus-Standard bringt, kann dafür einen KfW-Kredit in Anspruch nehmen. Für die Ausführung von Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel die Dachdämmung, den Heizungs-, Fassaden- oder Fenstertausch, gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW andere Zuschüsse. Im Jahr 2024 gibt es bei der Förderung einige Neuerungen.
Wegen technischer Umstellungen bei der KfW könne der Antrag auf Förderung für den Heizungstausch allerdings derzeit noch nicht eingereicht werden, so Alexander Steinfeldt, Energieexperte der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Laut KfW soll das ab Ende Februar der Fall sein. „Trotzdem ist es möglich, den Heizungstausch bereits zu planen und umzusetzen. Der Antrag kann dann nachgereicht werden“, so Steinfeldt - allerdings gilt diese Übergangsregelung nur für Maßnahmen, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden, die Antragstellung muss spätestens bis zum 30. November 2024 erfolgt sein.
Komplettsanierung nach Effizienzhaus-Standard
Mit dem KfW-Wohngebäude-Kredit (Förderprogramm 261) werden die Sanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses gefördert. Voraussetzung ist, dass ein Energieeffizienzexperte eingebunden wird, zu finden in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Gefördert wird die Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus mit mindestens der Effizienzhaus-Stufe 85 mit einem zinsverbilligten Kredit in Höhe von bis zu 150 000 Euro je Wohneinheit. Darüber hinaus ist ein Tilgungszuschuss zwischen fünf und 45 Prozent möglich. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie gibt es die Förderung nur für die Maßnahme der energetischen Sanierung, sofern die Kosten dafür gesondert ausgewiesen werden können, heißt es bei der KfW.
Seit 2024 liegt die Zuständigkeit für die Förderung moderner umweltfreundlicher Heizungen nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern bei der KfW. „Hauseigentümer können dort den Zuschuss von insgesamt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen“, sagt Alexander Steinfeldt.
Verändert wurden die Förderbedingungen für den Heizungstausch. Statt unterschiedlicher Fördersätze gibt es ab diesem Jahr eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent. „Gefördert wird aber nur der Einbau einer klimafreundlichen Heizung, die erneuerbare Energien nutzt, nicht aber neue Öl- oder Gasheizungen“, stellt Martin Brandis klar. Er ist Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Ein weiterer Bonus
Zusätzlich zur einheitlichen Grundförderung können Eigentümer verschiedene Boni beantragen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wer seine Wohnung oder sein Haus selbst nutzt und weniger als 40 000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr hat, kann einen Bonus von 30 Prozent erhalten.
Wer seine mindestens 20 Jahre alte, funktionierende Biomasse- oder Gasheizung bis Ende 2028 gegen eine umweltfreundliche Anlage tauscht, bekommt 20 Prozent extra - den sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus. Gleiches gilt für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen - unabhängig von deren Alter. Wer sich für eine umweltfreundliche Wärmepumpe entscheidet, kann noch einmal fünf Prozent Förderung als Bonus obendrauf erhalten. Für besonders effiziente Biomasseheizungen kann es 2500 Euro Emissionsminderungszuschlag geben.
„Insgesamt werden beim Heizungsaustausch maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst“, sagt Martin Brandis. Die Obergrenze für die förderfähigen Kosten des Heizungsaustauschs wurde in diesem Jahr auf 30 000 Euro begrenzt, im vergangenen Jahr lag sie noch bei 60 000 Euro. Bei einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent beträgt der Zuschuss jetzt also höchstens 21 000 Euro. Der Emissionsminderungszuschlag wird jedoch zusätzlich gewährt.
Für die Beantragung der Zuschüsse für den Heizungstausch ist die Unterstützung eines Energieexperten nicht notwendig, nur die Mitwirkung des Fachbetriebs, der die Heizung einbaut. Alexander Steinfeldt rät trotzdem dazu, einen Experten einzuschalten, um den Einbau einer zu groß dimensionierten Heizung zu vermeiden. „Es empfiehlt sich, zuerst den Energieverbrauch zu senken und dann das Heizsystem auszutauschen. Deshalb beginnt man die energetische Sanierung häufig mit der Gebäudehülle, also der Dämmung von Fassade und Dach und dem Austausch der Fenster.“
„Für Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstererneuerung und Heizungsoptimierung wird ein Basisfördersatz in Höhe von 15 Prozent gewährt“, sagt Andrea Blömer, Leiterin des Regionalbüros Iserlohn des Verbands Privater Bauherren. „Beim Einsatz eines individuellen Sanierungsplanes gibt es fünf Prozent Bonus obendrauf.“
„Der individuelle Sanierungsplan ist unbedingt zu empfehlen, weil der Eigentümer damit einen Überblick über den energetischen Zustand seiner Immobilie erhält, der ihm vernünftige wirtschaftliche Entscheidungen ermöglicht“, sagt Martin Brandis. Außerdem erhöhe er die Fördersätze für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen beträchtlich.
Ohne Sanierungsplan liegen die förderfähigen Kosten für Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung bei jährlich höchstens 30 000 Euro, mit Sanierungsfahrplan bei jährlich bis zu 60 000 Euro.
Neu ist in diesem Jahr: Die Höchstgrenze beim Heizungstausch (30 000 Euro) und die Höchstgrenze für weitere Effizienzmaßnahmen (60 000 Euro) können addiert werden, wenn verschiedene Einzelmaßnahmen getätigt werden - zum Beispiel eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht wird und zusätzlich die Wände gedämmt werden. Die kombinierte Grenze liegt bei insgesamt 90 000 Euro. Voraussetzung für die Förderung dieser Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten.
Erst Auftrag an Fachfirma, dann Förderung beantragen
„Neu ist, dass Bauherren Anträge auf Zuschüsse für Maßnahmen zur energetischen Sanierung jetzt erst einreichen können, wenn sie vorher einen Vertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen haben“, erklärt Andrea Blömer. Bislang musste zunächst die Förderung geklärt sein, bevor ein Bau- oder Handwerksbetrieb beauftragt werden konnte. „Wichtig ist, dass ein Auftrag mit auflösender Bedingung abgeschlossen wird, damit er wieder zurückgenommen werden kann, falls es mit der Förderung nicht klappt.“
Die Programme von KfW und BAFA können zwar nicht miteinander kombiniert werden, lassen sich jedoch mit regionalen Förderprogrammen gemeinsam in Anspruch nehmen. „Es lohnt sich unbedingt, in seinem eigenen Bundesland nach weiteren Fördermöglichkeiten zu suchen“, so Andrea Blömer.
Bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen können Eigentümerinnen und Eigentümer zudem nicht nur von den Investitionskostenzuschüssen profitieren, sondern unter Umständen zusätzlich zinsverbilligte Darlehen der KfW in Anspruch nehmen.
Katja Fischer und Christoph Jänsch, dpa