Ohne Frage: Kachelofen und Kaminfeuer verbinden angenehme Wärme mit einem besonders gemütlichen Wohngefühl. Gerade in der Übergangszeit schafft ein knisterndes Ofenfeuer abends eine besondere Behaglichkeit. Allerdings entstehen beim Verfeuern von Holz und Kohle Schadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid. Aktuell gelten neue Grenzwerte. Mitunter können Eigentümer alte Öfen aber noch nachrüsten.
Neue Grenzwerte
Das Feuer im Ofen oder Kamin ist beliebt: Über elf Millionen solcher Einzelraumfeuerstätten – so der Fachbegriff – sind hierzulande in Betrieb. Um den gewachsenen Anforderungen an den Umwelt- und Klimaschutz gerecht zu werden, dürfen Kamine, Kaminöfen und Öfen seit Jahresbeginn nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen. Diese Grenzwerte regelt die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). „Die neuen Grenzwerte gelten für Kamine und Öfen, die Eigentümer zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen haben“, erläutert Stefan Materne, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale. Seit Januar 2025 müssen nun alle Öfen und Kamine kalt bleiben, die nicht bis Ende 2024 mit einer Staubminderungseinrichtung wie Filter oder Staubabschneider nachgerüstet wurden und die Grenzwerte nachweislich einhalten.
Ausnahmen
Von der neuen Regeung ausgenommen sind ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen. Auch Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen, dürfen Eigentümer weiter befeuern. Das gilt auch für Kachelgrundöfen, Badeöfen und Backöfen sowie für offene Kamine, die ihre Eigentümer ohnehin nur gelegentlich nutzen dürfen.
Nachrüsten oder austauschen
Wer die Frist verpasst hat, aber dennoch nicht vom offenen Feuer oder dem heimeligen Kachelofen lassen möchte, kann seine Feuerstätte nachrüsten. Dafür müssen Eigentümer eine Staubminderungseinrichtung nach dem Stand der Technik einbauen lassen. Wichtig: „Das Filtersystem muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein und sich für die jeweilige Einzelraumfeuerstätte eignen. Eigentümer sollten zudem vorab unbedingt klären, ob sie mit der Nachrüstung auch wirklich die notwendigen Grenzwerte erreichen und nachweisen können“, so Stefan Materne von der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Gerade bei klassischen Kaminöfen kann ein neuer Ofen die bessere Lösung sein. Neue Modelle müssen die gesetzlichen Vorschriften ab Werk erfüllen, Eigentümer benötigen daher keinen weiteren Nachweis, ob sie die Grenzwerte einhalten. Orientierung beim Kauf bietet beispielsweise das Umweltlabel „Blauer Engel“. Was diese Modelle auszeichnet: „Sie benötigen weniger Holz oder Kohle und stoßen besonders wenig Feinstaub und CO₂ aus“, so Materne. txn