Sonderveröffentlichung

Fachleute für alle Fälle Der Betrieb ist gesichert

Sanierung: Klimaschutzprogramm: Welche Folgen und Auswirkungen könnten die Pläne der Bundesregierung für Hauseigentümer mit Ölheizung haben?

Ab dem Jahr 2026 wird beim Einbau einer neuen Ölheizung die Einbindung von erneuerbaren Energien in den Gesamtheizungskomplex voraussichtlich zur Pflicht. Foto:bpr/IWO

29.10.2019

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Die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zum Klimaschutzprogramm sorgen für neue Bestimmungen, die vor allem ölbeheizte Gebäude betreffen. Ein generelles Einbauverbot für neue Ölheizungen soll es entgegen anderslautender Berichte dabei nicht geben. Viele Hausbesitzer sind derzeit dennoch verunsichert und wissen nicht genau, was die Pläne der Bundesregierung für sie bedeuten. Antworten auf die wichtigsten Fragen liefert das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO).

Bislang sind die vorgesehenen Maßnahmen noch gar nicht gültig, sondern erst einmal Vorschläge seitens der Bundesregierung. Diese müssen zum Teil noch erforderliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Es ist also denkbar, dass noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden. Sorgen um den Betrieb von bestehenden Ölheizungen muss sich niemand machen: Diese können über das Jahr 2026 hinaus betrieben werden.

Auch künftig dürfen neue Ölheizungen eingebaut werden. Bis Ende 2025 können Hausbesitzer ihre alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich in den meisten Fällen, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf um bis zu 30 Prozent reduziert. Ab 2026 sollen Ölheizungen nur eingebaut werden dürfen, wenn sie als Hybridheizungen erneuerbare Energien wie zum Beispiel Solaranlagen mit einbinden.

Für Hauseigentümer besteht also derzeit kein Handlungsdruck. Wer aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant hat, kann diese wie vorgesehen umsetzen. Bis Ende des Jahres lässt sich außerdem über die Aktion „Besser flüssig bleiben“ noch kostenlos die maximale staatliche Fördersumme sichern. Dafür müssen die Fördergelder allerdings beantragt werden, bevor die geplante Heizungsmodernisierung beginnt. Hier ist allerdings etwas Eile geboten, denn die staatliche Förderung für den Einbau eines Öl-Brennwertgerätes wird es wohl nur noch bis zum Ende dieses Jahres geben. Über die KfW-Bank gibt es Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent. Nicht betroffen davon sind nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern. Das Einbinden erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen des Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Diese Einbindung lässt sich auch in einem zweiten Schritt unabhängig von der Heizungsmodernisierung vornehmen. Rat geben hierzu SHK-Fachbetriebe. Ab 2026 müssen neu eingebaute Ölheizungen voraussichtlich erneuerbare Energien verpflichtend einbinden. Ölheizungen sind weiterhin zukunftsfähig. Eine aktuelle Studie des ITG Dresden zeigt, wie die Klimaziele im ölbeheizten Gebäudebestand erreicht werden können. Neben Effizienzsteigerung und Hybridisierung tragen dazu künftig erneuerbare flüssige Energieträger als weitere Option bei. bpr

Info Weitere Informationen im Internet unter www.zukunftsheizen.de und www.besser-fluessig-bleiben.de unter.