Mit neuem Fachwissen auf dem aktuellem Stand bleiben: Wer sich beruflich fortbilden will, sollte das gesetzlich geregelte Förderangebot prüfen. Wie funktioniert das Aufstiegs-Bafög?
Mit einer Weiterqualifizierung bleiben Beschäftigte nicht nur für ihren Arbeitgeber attraktiv. Eine berufliche Fortbildung ist häufig auch Voraussetzung, um aufzusteigen oder ein besseres Gehalt zu erreichen. Bis dahin stellt sich aber die Frage: Wie lässt sich die Weiterbildungsphase finanzieren?
Ob Meister, Fachwirt, Techniker oder geprüfter Berufsspezialist: Für mehr als 700 unterschiedliche Fortbildungsabschlüsse lassen sich Förderungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-Bafög) beantragen.
Zuschüsse für Lehrgang und Lebensunterhalt
Dabei gibt es verschiedene Förderkomponenten. Beispielsweise einen Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, so heißt es vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Diese Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig, Höchstsumme liegt bei 15 000 Euro. 50 Prozent davon müssen nicht zurückgezahlt werden. Für die anderen 50 Prozent erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Darlehensangebot der Förderbank KfW.
Bei bestandener Abschlussprüfung können von der Darlehenssumme auf Antrag wiederum 50 Prozent erlassen werden.
Bei einer Fortbildung in Vollzeit ist darüber hinaus ein Beitrag zum Lebensunterhalt möglich, ebenfalls abhängig von Einkommen und Vermögen. Der Zuschuss muss laut Infos des Bundesbildungsministeriums nicht zurückgezahlt werden. Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag derzeit zum Beispiel 963 Euro.
Antrag online stellen
Der Antrag auf Aufstiegs-Bafög kann grundsätzlich online gestellt werden. Dazu lohnt es, sich zu den Antragsmöglichkeiten im eigenen Bundesland zu informieren. Darüber hinaus müssen mit dem Antrag diverse Unterlagen eingereicht werden. Eine Übersicht zu den Antragsformularen findet sich auf der Webseite des BMBF.
Wer sich persönlich beraten lassen will, kann sich auch an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung wenden. Das à BMBF führt online eine Liste mit Zuständigkeiten.
dpa/tmn
Info Auskunft unter der kostenlosen Info-Hotline 0800 622 36 34 (montags bis donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 16.30 Uhr).