Neue Perspektiven
Auf der offiziellen Internetseite, auf der das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben über den BFD informiert, kann man nachlesen, wie sich der ehrenamtliche Einsatz auf das Leben der Freiwilligen auswirkt. Viele „Bufdis“ berichten, dass sie sich selbst stark weiterentwickelt hätten. Und einen neuen, tieferen Blick auf die Welt gewonnen hätten. Es eröffnen sich so oft ganz neue Perspektiven und überraschende Wege in der Lebensplanung.
Für junge Menschen bietet der BFD die Möglichkeit, sich grundsätzlich zu orientieren oder erste praktische Erfahrungen im Berufsfeld ihrer Wahl zu sammeln. Auch nach einer längeren Auszeit oder dem Gefühl, im aktuellen Job nicht (mehr) richtig zu sein, ist das freiwilligeEngagement eine sinnvolle Option.
Im Lebenslauf macht es sich in jedem Fall gut. Personaler leiten daraus Einsatzbereitschaft und ein Interesse ab, das über das Notwendige hinausgeht. Auch die sozialen Kompetenzen wie Teamfähigkeit werden im BFD geschult. Im Bewerber-Auswahl-Verfahren machen sie schließlich oft den entscheidenden Unterschied.
Was für den BFD gilt, gilt auch für Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres. Auch in ihrem Lebenslauf macht sich das Engagement gut. Hinzu kommt: Die FSJler tun nicht nur anderen etwas Gutes, auch für sie selbst ist das FSJ ein Gewinn, denn diese Dienste zahlen sich für die Rente aus. Arbeitgeber zahlen für diese Zeit die Rentenversicherungsbeträge für die Angestellten allein, so die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Wer den Entschluss gefasst hat, nach der Schule einen Freiwilligendienst zu machen, steht vor der Auswahl zahlreicher Angebote. Der Klassiker unter den öffentlich geförderten Jugendfreiwilligendiensten ist das Freiwillige Soziale Jahr. Dahinter verbirgt sich aber nicht nur die Arbeit in Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Ein FSJ kann man zum Beispiel auch in der Denkmalpflege, in Kultureinrichtungen oder in Sportvereinen absolvieren.
Voraussetzung für einen öffentlich geförderten Jugendfreiwilligendienst ist, dass die Bewerber einen Schulabschluss mitbringen und zwischen 16 und 27 Jahren alt sind. In manchen Fällen liegt das Mindestalter aber auch bei 15 Jahren. Die Bewerber verpflichten sich in der Regel, für sechs bis zwölf Monate in einer Einrichtung in Vollzeit zu arbeiten. Das FSJ beginnt meist zwischen September und Oktober, es sind aber auch individuelle Regelungen möglich.
Schulabgänger müssen sich allerdings nicht auf die Stellenausschreibungen der Jugendfreiwilligendienste beschränken. Sie können auch Angebote des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) nutzen. Dieser steht Menschen nach dem Schulabschluss ohne Altersbeschränkung zur Verfügung. pm/dpa