Durchblick im Dschungel der Angebote
Wer den Entschluss gefasst hat, nach der Schule einen Freiwilligendienst zu machen, steht vor der Auswahl zahlreicher Angebote. Um die geeignete Einsatzstelle für sich zu finden, bleibt Interessierten nichts anderes übrig als sich durch den „Programm-Dschungel durchzuarbeiten“, sagt Frank Seidel, Gründer der Orientierungsplattform „wegweiserfreiwilligenarbeit.com“. Der Klassiker unter den öffentlich geförderten Jugendfreiwilligendiensten ist das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Dahinter verbirgt sich aber nicht nur die Arbeit in Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Ein FSJ kann man zum Beispiel auch in der Denkmalpflege oder in Sportvereinen absolvieren. Hinzu kommen eine Reihe spezialisierter Dienste, darunter das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) aber auch das FSJ Kultur, FSJ Schule, FSJ Politik oder der Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung. Für naturwissenschaftlich Interessierte bietet sich auch ein Freiwilliges Wissenschaftliches Jahr an. Dabei können Freiwillige bei Professorinnen oder Wissenschaftlern an Forschungseinrichtungen oder Hochschulen aushelfen, erklärt Bothe.
Auslandsprogramme und Voraussetzungen
Auch wer nach der Schule ins Ausland möchte, kann sich zwischen verschiedenen öffentlich geförderten Programmen entscheiden. Dazu gehören der entwicklungspolitische Dienst „weltwärts“, der Internationale Jugendfreiwilligendienst „kulturweit“ und das „Europäische Solidaritätskorps“. Darüber hinaus gibt es aber auch eine Reihe nicht geförderter Angebote. Bei allen Auslandsvorhaben rät Seidel, sich gut über die jeweiligen Prozesse zu informieren.
Voraussetzung für einen öffentlich geförderten Jugendfreiwilligendienst ist, dass die Bewerber einen Schulabschluss mitbringen und zwischen 16 und 27 Jahre alt sind. In manchen Fällen liegt das Mindestalter auch bei 15 Jahren. Die Bewerber verpflichten sich in der Regel, für sechs bis zwölf Monate in einer Einrichtung in Vollzeit zu arbeiten. Das FSJ beginnt meist zwischen September und Oktober, unter Umständen sind individuelle Regelungen möglich. Schulabgänger müssen sich aber nicht auf die Stellenausschreibungen der Jugendfreiwilligendienste beschränken. Sie können auch Angebote des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) nutzen. Dieser steht Menschen nach dem Schulabschluss ohne Altersbeschränkung zur Verfügung.
Mit eineinhalb Jahren Vorlauf Kontakt aufnehmen
Die genauen Bewerbungsfristen legen die Trägerorganisationen selbst fest, oftmals liegen diese aber ungefähr ein halbes Jahr vor Beginn. Bothe rät Interessierten, sich möglichst ein bis anderthalb Jahre vorher mit ihrer Wunscheinrichtung in Verbindung zu setzen. Wer sich seine Zeit im Freiwilligendienst später als Praxiserfahrung auf einen Studienplatz anrechnen lassen möchte, sollte laut Bothe auf einen der offiziell anerkannten Dienste setzen.
Ein Jahr ganz ohne Bezahlung zu arbeiten und Erfahrung zu sammeln, kann sich nicht jeder leisten. Die finanzielle Gestaltung sei zwar von der jeweiligen Trägerorganisation abhängig, sagt Bothe, bewege sich aber letztlich in einem Rahmen von 150 bis 450 Euro im Monat. dpa-news