In Deutschland gibt es unterschiedliche Arten von staatlich geförderten Freiwilligendiensten. Die wichtigsten werden in Paragraph 32, Absatz 4, Nummer 2, Buchstabe d, des Einkommensteuergesetzes (EStG) genannt. Diese Vorschrift ist deshalb wichtig, weil sie bestimmt, dass Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie einen der dort genannten Freiwilligendienste leisten, beim Kindergeld berücksichtigt werden. Durch die Kindergeldzahlung soll ein Anreiz für die Absolvierung dieser Dienste geschaffen werden.
Im Einzelnen gibt es folgende Freiwilligendienste: das Freiwillige soziales Jahr (FSJ), das Freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes, der Freiwilligendienst im Sinne des Programms „Jugend in Aktion“, der Andere Dienst im Ausland (ADiA) im Sinne des Zivildienstgesetzes, der entwicklungspolitische Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, der Internationalen Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes.
Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig: Man kann sich also in einem Krankenhaus, Altenheim oder Kindergarten engagieren. Oder interessieren Sie sich eher für einen Einsatz in einem Naturschutzgebiet, einem Kulturzentrum oder einem Sportverein? Auch in diesen und in vielen anderen Bereichen finden Interessierte, zum Beispiel nach dem Abitur, eine Vielzahl von geeigneten Einrichtungen.
Die Zeit dient auch dazu, zu schauen, ob solche Einsatzmöglichkeiten auch dem potenziellen späteren Berufsbild entsprechen. Während des Bundesfreiwilligendienstes hat man also die Zeit, das Richtige zu tun, wenn man noch nicht weiß, wohin es später einmal beruflich gehen soll.
Auch in der Region gibt es zahlreiche Möglichkeiten für den Bundesfreiwilligendienst. Freundeskreis Mensch ist im Landkreis Tübingen vertreten und unterstützt sowie begleitet Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, bietet zum Beispiel eigene Werkstätten an. Die Körperbehindertenförderung Neckar-Alb ermöglicht ebenfalls die Begegnung mit Menschen mit Behinderungen und alten Menschen. Auch das sind Erfahrungen, die ein Leben verändern können.