Wenn man sich die monatlichen Beiträge für seine Pflege nicht leisten kann, hat man die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu beantragen. Aber wer die Hilfe bekommen will, darf nur ein bestimmtes Vermögen oder Einkommen haben. Die Freigrenzen dafür sind zu Beginn des Jahres stark gestiegen. Damit haben Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, mehr Menschen Anspruch auf die Hilfe.
Sich nicht vor Beratung scheuen
Die Freigrenze für das Vermögen liegt nun bei 10 000 Euro pro Person - damit ist sie um 5000 Euro gestiegen. Das bedeutet, wer auf seinem Konto oder in bar nicht mehr als 10 000 Euro hat, kann die Hilfe zur Pflege bekommen. Betroffene sollten sich nicht scheuen, sich beraten zu lassen. Wichtig ist, die staatliche Unterstützung zügig zu beantragen. Denn auch wenn die Bearbeitung unter Umständen länger dauern sollte, zählt für die Auszahlung der Hilfe der Zeitpunkt, zu dem man den Antrag gestellt hat, so die Expertin Verena Querling. dpa
So wird es leichter
Möglichst lange zu Hause leben. Ein Wunsch, den wohl die meisten Menschen teilen. Hilfsmittel helfen dabei, diesen zu verwirklichen.
Je älter man wird, desto schwerer fallen einem so manche Dinge. Die vielen Treppen im Haus lassen sich nicht mehr so leicht bewältigen und auch das lange Stehen in der Dusche wird immer anstrengender. Außerdem zieht und zwickt es mal hier und mal da. Doch nicht nur ältere Menschen erfahren aufgrund ihrer Gesundheit Einschränkungen im Alltag. Nach einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung können Menschen jeden Alters betroffen sein. Mitunter sind auch Sportverletzungen der Grund, warum jemand ein medizinisches Hilfsmittel benötigt.
Der Alltag soll wieder leichter werden
Medizinische Hilfsmittel sind dann oft ein wichtiger Bestandteil, der dabei hilft, den Alltag leichter meistern zu können. Neben dem Arzt sind hier die Mitarbeiter in Sanitätshäusern die richtigen Ansprechpartner. Zu ihrem Angebot gehören zum Beispiel Bandagen, Prothesen, Orthesen, Kompressionsstrümpfe oder auch orthopädische Einlagen. Zu vielen Sanitätshäusern gehören zudem eigene Werkstätten, da Bandagen, Prothesen oder spezielle Einlagen für Schuhe individuell angepasst werden oder nach einiger Zeit neu eingestellt oder vermessen werden müssen. Neben Hilfsmitteln, die für jeden Kunden ganz persönlich gefertigt werden, gibt es auch Hilfsmittel, die man sich für einen bestimmten Zeitraum leihen kann. Dazu gehören unter anderem Rollstühle, Gehilfen, Pflegebetten oder Duschstühle.
Wer trägt die Kosten?
Im Regelfall werden medizinische Hilfsmittel vom Arzt auf Rezept verschrieben. Im Grund so wie auch bei einem Medikament aus der Apotheke. Mit diesem Rezept geht es dann ins Sanitätshaus. Welche Kosten die Krankenkasse trägt, ist unterschiedlich. Manche Hilfsmittel werden komplett übernommen, bei anderen muss der Patient eine Zuzahlung leisten. Dabei kommt es auch auf die Art den Hilfsmittels an, also zum Beispiel, ob es sich um ein individuelles Hilfsmittel wie Schuheinlagen handelt oder es um einen Rollstuhl geht, der nur für eine bestimmte Zeit, zum Beispiel nach einem Unfall benötigt wird. Fragen zur Kostenübernahme kann man im Vorfeld mit dem Arzt und der Krankenkassen klären. Und auch die Mitarbeiter im Sanitätshaus wissen darüber Bescheid.
Quelle: BVS
Keine falsche Scheu
Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass Patienten immer Anspruch darauf haben, dass ihnen ein Hilfsmittel angeboten wird, das komplett von der Krankenkasse bezahlt wird. Beim Thema Hilfsmittel ist gute Beratung wichtig, Patienten sollten sich daher nicht scheuen, ihren Arzt anzusprechen, wenn sie merken, dass sie Unterstützung brauchen. Anne Schur