Die einen Suchen nach eher kleinen Büros in der Innenstadt, die anderen nach einem Ladenlokal am Stadtrand und die nächsten brauchen möglichst viel Platz für Lager- oder Produktionshallen: Die Bedürfnisse, die Kunden bei der Suche nach Gewerbeimmobilien haben, sind zum Teil ganz unterschiedlich – in manchen Punkten aber auch ziemlich ähnlich, egal, ob es sich um ein großes, mittelständisches oder kleines Unternehmen handelt.
Die Kernanforderungen an eine Immobilie
So braucht jedes Unternehmen zum Beispiel eine gute Verkehrsanbindung – auch, wenn diese im Detail wieder ganz unterschiedlich aussehen kann. So braucht zum Beispiel das produzierende Gewerbe oft einen Anschluss an die Bahn oder überregionale Straßen, um den Schwerlastverkehr abwickeln zu können. Ein Restaurant oder ein Verkaufsladen sind darauf angewiesen, dass sie sowohl zu Fuß als auch mit dem Auto und dem Öffentlichen Nahverkehr gut zu erreichen sind. Das gilt auch für Bürogebäude. Zudem spielt natürlich auch die Barrierefreiheit eine wichtige Rolle.
Bei der Auswahl einer passende Gewerbeimmobilie spielt neben der Verkehrsanbindung auch die Umgebung eine wichtige Rolle. Gibt es zum Beispiel Möglichkeiten für die Mitarbeitenden, um in der Mittagspause Essen zu gehen? Oder verfügt eine freie Immobilie über die Möglichkeit, eine Kantine einzurichten? Wie sieht es mit der Infrastruktur in Sachen Parkraum für die Angestellten aus? Oder braucht man gar nicht so viele Parkplätze, weil die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr sehr gut ist?
Räume flexibel gestalten
Bei produzierenden Unternehmen, bei denen es auch mal laut werden kann, spielt bei der Wahl einer passenden Gewerbeimmobilie auch die Nachbarschaft eine große Rolle. Gebiete mit vielen Privatanwohnern sind da häufig nicht so gut geeignet. Entscheidend ist natürlich auch die Größe hinsichtlich des Wachstums. Ein Unternehmen, das gerade viele neue Mitarbeiter einstellt und neue Räumlichkeiten sucht, ist vielleicht an einem Mehr an Platz interessiert, um die Expansion fortsetzen zu können und nicht schon bald wieder umziehen zu müssen. Auch Interessant ist die Möglichkeit der Anpassung der Räume an individuelle Bedürfnisse zum Beispiel durch Raumtrenner, Stellwände oder Ähnliches. as
Strom vom Dach
Wer seinen PV-Strom, oder zumindest Teile davon, künftig einspeist, muss die daraus resultierenden Einnahmen nicht versteuern.
Die Steuerbefreiung gilt bei PV-Anlagen bei Gewerbeimmobilien bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW.
Bei gemischt genutzten Immobilien darf die Bruttonennleistung der PV-Einheit höchstens 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit betragen. Aber Achtung: Trotz der Steuerbefreiung sind PV-Anlagenbetreiber, die Strom einspeisen, dazu verpflichtet, sich beim zuständigen Finanzamt anzumelden. dpa