Grabmal kaufen und Grabpflege festlegen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Vorsorge: In einer Bestattungsverfügung kann handschriftlich festlegt werden, ob man in einem Sarg oder einer Urne beigesetzt werden will. Wichtig dabei: „Eine Person angeben, die sich um sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beerdigung kümmern soll“, erklärt Werner Hinzpeter von der Stiftung Warentest. Denn sonst gelten die Vorgaben des Bestattungsgesetzes des jeweiligen Bundeslandes. In der Regel ist dann als erstes der Ehepartner zuständig für die Organisation der Bestattung. Dann folgen Kinder und Enkelkinder. Die Verfügung kann zusammen mit anderen persönlichen Dokumenten in der Wohnung aufbewahrt werden. Der Vorteil ist, „dass sie immer wieder ohne größeren Aufwand geändert und angepasst werden kann“, sagt Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Aeternitas. Weiß jedoch keiner von der Verfügung, oder unzuverlässige Nachkommen verschweigen sie, wird sie möglicherweise nicht umgesetzt.
Wollen Betroffene sichergehen, dass ihre Wünsche berücksichtigt werden, können sie einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter ihrer Wahl schließen. „Ein solcher Vertrag kann auch den Kauf eines Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten“, erläutert Oliver Wirthmann vom Bundesverband Deutscher Bestatter. Interessenten sollten dann mehrere Angebote einholen und diese vergleichen. Auf Basis eines Kostenvoranschlages schließen sie letztlich einen Treuhandvertrag. „Die angegebene Summe wird über den Bestatter oder direkt an die Treuhand gezahlt“, erläutert Wirthmann. Stirbt der Kunde, überweist der Treuhänder das Geld an den Bestatter. Wer nur die Kosten der Beerdigung abdecken will, kann eine Sterbegeld-Versicherung abschießen. „Sie ist eine Spielart der Kapitallebensversicherung mit einer niedrigen Versicherungssumme, meist zwischen 2500 und 10 000 Euro“, erläutert Hinzpeter. Bei einer langen Einzahlphase lohnt sie sich seiner Einschätzung nach aber oft nicht. dpa
69% aller Bestattungen basieren auf der Feuerbestattung.
Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter
Vorsorge
Sterbegeldversicherungen oder Bestattungsvorsorgeverträge müssen nicht gekündigt werden, wenn man Sozialhilfeleistungen beantragt. Eine eindeutig zweckgebundene Bestattungsvorsorge ist in der Regel geschützt, erklärt die Verbraucherinitiative Aeternitas. Voraussetzung: Es ist ein angemessener Betrag zurückgelegt oder angespart worden. dpa