Ab 2024 zeigt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) seine positiven Seiten: Viele wichtige Leistungen für Pflegebedürftige wurden zum ersten Januar deutlich erhöht. Die am häufigsten genutzte Leistung der Pflegeversicherung wurde um fünf Prozent angehoben. Ebenfalls um fünf Prozent gestiegen ist die Pflegesachleistung - also die Summe, die man monatlich für einen Pflegedienst ausgeben kann. Aber nicht nur Menschen, die zu Hause versorgt werden, erhalten mehr Leistungen. Auch für Pflegeheimbewohner gibt es höhere Zuschüsse. Für sie wurde der Leistungszuschlag zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil angehoben. Im ersten Jahr schießt die Pflegekasse 15 Prozent zu den selbst zu tragenden Pflegekosten jetzt dazu, im zweiten 30, im dritten 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Die genannten Erhöhungen erfolgen automatisch, bei anderen Leistungen kann es Beratungsbedarf geben. So kann das Pflegeunterstützungsgeld jährlich beantragt werden, der Zugang zu einer Reha für Pflegende wurde erleichtert, und auch für schwerpflegebedürftige Kinder gibt es Verbesserungen. Außerdem wurden bereits weitere Leistungserhöhungen für 2025 festgelegt. djd
Hier gibt es alle wichtigen Infos
Alle wichtigen Infos gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit unter www.bundesgesundheitsministerium.de