In stürmischen Zeiten bleibt man besser gelassen. Das gilt auch im Straßenverkehr, wenn Unwetter aufziehen. Bei starkem Wind etwa sind die Sinne der Autofahrerinnen und Autofahrer noch mehr gefragt als sonst.
Jetzt gilt: mehr Abstand halten, die höchste Aufmerksamkeit der Straße widmen und sich nicht durch laute Musik oder intensive Gespräche ablenken lassen, so der ADAC.
Und natürlich umschließen beide Hände fest das Lenkrad. Doch das Wichtigste ist: Fuß vom Gas. Denn je langsamer das Auto nun fährt, desto besser lässt sich am Lenkrad noch reagieren. Erfasst etwa eine Windböe das Auto, hilft nur gefühlvolles Gegenlenken. Wer hektisch am Lenkrad kurbelt, kann ins Schleudern geraten, warnt der Tüv Süd.
Wer mit Anhänger unterwegs ist und bemerkt, dass dieser unruhig wird, sollte sofort Tempo rausnehmen und - unter Beobachtung des Verkehrs hinter sich - bremsen, um das Gespann zu stabilisieren.
Mehr Abstand - auch zur Seite
Nicht nur zum Vordermann sollte bei Unwettern mehr Abstand sein. Auch der Seitenabstand ist lieber etwas größer, falls Autos oder Lastwagen auf der Gegenfahrbahn durch den Wind ins Schlingern geraten. Große Fahrzeuge wie etwa Busse und Lkw zu überholen, kann laut ADAC schnell brenzlig werden, wenn das eigene Auto aus deren Windschatten gelangt und der Wind es plötzlich voll erfasst.
Besonders vorsichtig müssen Autofahrer an Waldschneisen, Talbrücken sowie an Tunnelein- und -ausfahrten sein. Denn plötzliche Böen oder Verwirbelungen sind insbesondere dort besonders tückisch.
Wer unterwegs von einem Unwetter überrascht wird, bleibt im Zweifel am nächstmöglichen sicheren Platz stehen, rät der Tüv Süd. Dabei Orte meiden, wo durch herabfallende Äste oder Bäume Gefahr droht.
Starker Regen? Tempo raus
Bei starkem Regen leidet zunächst die Sicht. Daher den Fuß vom Gas nehmen und mehr Abstand halten, Licht anmachen und die Stufe der Scheibenwischer anpassen.
Bei so schwierigen Witterungs- und Straßenverhältnissen rät der ADAC, „deutlich unter 80 km/h“ zu fahren. Denn auf nassen Fahrbahnen kann es zu Aquaplaning kommen. Dann kann das Profil der Reifen die Wassermassen nicht mehr verdrängen und sie können aufschwimmen. Folge: Das Auto verliert die Bodenhaftung und wird quasi unkontrollierbar.
In so einem Fall gilt: Weder am Lenkrad drehen, noch bremsen oder Gas geben. Sondern man kuppelt aus und lässt das Auto rollen, bis die Reifen wieder Kontakt bekommen. Groß ist die Gefahr vor allem da, wo das Regenwasser nicht richtig ablaufen kann.
Ab etwa 80 km/h sei das Risiko des Aufschwimmens deutlich erhöht, aber auch schon darunter sei Aquaplaning möglich, so der ADAC. Überflutete Abschnitte oder Unterführungen umfährt man besser, vor allem, wenn sich die Wassertiefe nicht ganz exakt abschätzen lässt.
Wer schwungvoll durch zu tiefes Wasser fährt, riskiert im Ansaugtrakt Motorschäden. Wenn man das wagt, dann nur im Schritttempo. Eine ADAC-Faustregel: Der Schweller des Autos sollte gar nicht oder nur wenig eintauchen. Sonst kann Wasser in den Innenraum eindringen und unter anderem Steuergeräte unter den Sitzen beschädigen.
Welche Versicherung für Schäden aufkommen kann
Am sichersten parkt ein Auto beim Unwetter in einer Garage. Wer keine zur Verfügung hat, kann darüber nachdenken, ob man sein Auto vor einem angekündigtem Unwetter in der betreffenden Zeit in ein Parkhaus stellt. Das koste im Vergleich wenig, aber das Auto werde nicht beschädigt, so Vincenzo Lucà vom Tüv Süd. Ist ein Auto bei einem Unwetter beschädigt worden, ist das ein Fall für eine Kaskoversicherung. Eine Teilkasko kommt laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) auch für Schäden nach Blitzschlag, Brand, Hagel oder Überschwemmung auf. Manche Anbieter definieren Sturm erst ab einer gewissen Stärke, meist ab Windstärke 8.
Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Leistungen einer Teilkasko. Sie deckt unter anderem auch selbst verursachte Schäden ab und die Windstärke spielt keine Rolle mehr.
Je nach Vertrag und Höhe des Schadens zahlt eine Kaskopolice die Kosten der Reparatur oder den Neu- oder Wiederbeschaffungswert des Autos. Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung müssen Versicherte diese aber immer zahlen. Peter Löschinger, dpa