Das neue „Heizungsgesetz“ schreibt Hausbesitzern unter anderem vor, wann sie ihre alte Gas- oder Ölheizung gegen eine klimafreundlichere Variante austauschen müssen. Hierüber wurde viel diskutiert, dabei ist es prinzipiell einfach: Wenn eine alte Heizung nicht mehr zu reparieren ist, muss das neue System mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für viele Eigenheimbesitzer ist diese Vorgabe kein Problem, denn sie wollen ohnehin weg von fossilen Energieträgern. Die meisten warten deswegen nicht, bis die alte Heizung den Dienst quittiert, sondern entscheiden sich schon lange vorher für eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung.
Dabei lässt sie der Staat nicht allein: Auch nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gibt es üppige staatliche Förderungen für alle, die ihre alte Heizung auf Basis fossiler Energieträger gegen eine klimaschonende Variante austauschen.
Generell übernimmt der Staat maximal 70 Prozent der Kosten. Einkommensunabhängig gibt es mindestens 30 Prozent Zuschuss, bei Haushalten mit niedrigem Einkommen sind es 60 Prozent.
Und dann gibt es noch bis zu 20 Prozent Zuschuss für jene, die sich bis 2028 für einen Austausch entscheiden. Danach sinkt dieser Zuschuss alle zwei Jahre um drei Prozent. Wer darüber nachdenkt, die alte Heizung auszutauschen, sollte deswegen nicht zu lange damit warten.
Am Anfang steht immer die individuelle Planung, da ein Heizungssystem für jede Immobilie maßgeschneidert werden muss. Ansprechpartner für Beratung und Planung finden sich beim SHK-Innungsfachbetrieb vor Ort.