In größeren Mehrfamilienhäusern machen sich Einbrecher Unachtsamkeit in der Nachbarschaft zunutze.
„In Einfamilienhäusern hebeln Diebe meistens Fenster oder Türen auf. In Mehrfamilienhäusern müssen sie nur an der Haustür bei einem oder mehreren Bewohnern klingeln und schon sind sie drin“, sagt Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“. Ein einfacher und guter Rat lautet daher für Bewohner von Mehrfamilienhäusern: Vor dem Öffnen der Haustür nachfragen, wer da ist.
Die Anonymität der Hochhäuser als Chance
Grundsätzlich besteht immer die Gefahr eines Einbruchs. „Einbrecher hoffen stets auf lohnende Beute und nutzen günstige Gelegenheiten wie schlecht gesicherte Türen, Fenster oder Terrassentüren rigoros aus. Auch die Anonymität in Hochhäusern oder Wohnanlagen kommt ihnen vielfach zugute“, sagt Polizeidirektor Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Daher lautet der zweite gute Tipp: Nachbarn sollten aufeinander achtgeben und ihre Umgebung im Blick behalten. Genauer hinsehen sollte man laut dem Polizeidirektor bei folgenden Situationen:
1. Fahren Autos mit auswärtigen Kennzeichen wiederholt langsam durch das Wohngebiet, könnte es sich um auskundschaftende Kriminelle handeln.
2. Warten Unbekannte scheinbar grundlos auf der Straße, im Hausflur oder im geparkten Auto, könnten sie eventuell bei einer Straftat Schmiere stehen.
3. Es wird im Haus bei mehreren Bewohnern geläutet. So wollen Einbrecher vielleicht herausbekommen, wo jemand zu Hause ist und wo nicht.
4. Wird irgendwo im Haus gebohrt und gehämmert oder splittert Holz, können Handwerksarbeiten dahinter stecken, aber eben auch ein Einbruch.
Die Polizei empfiehlt darüber hinaus eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen. „Es bringt schon viel, die alten Rollenzapfen an den Fenstern gegen Pilzkopfzapfen auszutauschen, die rundum angeordnet sind und beim Verschließen in stabile, mit dem Rahmen verschraubte Stahlschließbleche greifen“, erklärt Helmut Rieche. Ergänzende Sicherheit bietet eine Einbruch- und Überfall-Meldeanlage. Damit werden Einbruchversuche automatisch gemeldet und die Bewohner können den Alarm bei Gefahr auch selbst auslösen. Grundsätzlich haben Mieter laut Deutschem Mieterbund (DMB) keinen Anspruch auf den nachträglichen Einbau von einbruchshemmenden Fenstern oder Türen, Sicherheitsschlössern oder Gegensprechanlagen. „Wollen Mieter von sich aus in ihre Wohnungssicherheit investieren, müssen sie bei allen baulichen Änderungen der Mietsache die Erlaubnis des Vermieters einholen“, so der DMB. Oft sind es aber schon Kleinigkeiten, die Einbrechern ihre Tat erschweren oder diese gar verhindern. So sollten Fenster, Wohnungs- und Terrassentüren bei Abwesenheit zu sein. dpa