Manager mit Softskills
Sonderveröffentlichung

Hausverwaltungen Manager mit Softskills

Wirtschaft: Die Suche nach dem geeigneten Verwalter kann derzeit mühsam sein. Was ein Verwalter können sollte, erklären Experten.

Wer in einer Eigentumswohnung lebt, muss nicht nur mit den Nachbarn auskommen, sondern sollte auch einen kompetenten Hausverwalter haben. Foto: Lothar Ferstl/dpa

06.02.2024

Die Aufgaben sind vielfältig, die Erwartungen ebenso. Verwalterinnen und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften bewegen sich meist in dem Spannungsfeld der Interessen verschiedener Eigentümer. „Deshalb ist es wichtig, dass sie neben fachlicher Kompetenz auch viele Softskills mitbringen“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus und Grund. „Sie sind immer der Vertreter aller“, betont auch Oliver Möllenstädt, Geschäftsführer des Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI). Die rund 20 000 Verwalterinnen und Verwalter in Deutschland sollten daher Empathie, Geduld und Effizienz vereinen, so Möllenstädt. Darüber hinaus ist Folgendes wichtig:

Vertrag zählt

Welche Aufgaben hat ein Verwalter? „Wichtig ist, der Verwalter ist kein Hausmeister“, betont Möllenstädt. Grundsätzlich gebe es keinen gesetzlich festgelegten Leistungskatalog. Zu den Aufgaben zählen organisatorische, kaufmännische, technische und rechtliche Tätigkeiten. Wie etwa das Aufstellen eines Wirtschaftsplans, ein Vermögensbericht über die Rücklagen und das Gemeinschaftsvermögen, die Heizkostenabrechnung. Auch die Einziehung des Hausgeldes, die Bezahlung von Rechnungen, die Vorbereitung und Abhaltung der jährlichen Eigentümerversammlung und Umsetzung der dort beschlossenen Entscheidungen zählen zu den Aufgaben sowie die Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten. Auch das Führen einer Beschluss-Sammlung ist laut Möllenstädt Pflicht. Entscheidend ist jedoch, was im Verwaltervertrag festgelegt wird, betont Wagner.

„Chemie“ muss stimmen

Wie finden Eigentümer eine passende Verwaltung? Wichtig ist Wagner zufolge, nicht den Erstbesten zu nehmen. „Sie sollten sich immer mehrere Angebote einholen und die Konditionen vergleichen.“ Entscheidend sei auch, ob die Chemie zwischen Verwalter und Eigentümern stimmt, sagt Möllenstädt. Von Vorteil sei zudem, wenn die Verwaltung aus der Region komme und sich so auch regelmäßig einen Eindruck vom Gebäude machen könne. Positiv sei auch, wenn die Verwaltung über einen Handwerkerstamm verfüge, damit bei Bedarf schnell gehandelt werden könne, sagt Wagner.

Kann der Verwalter gegen den Willen der Wohnungseigentümer handeln? Nein. Der Verwalter muss sich immer an die Beschlüsse der Wohnungseigentümer halten und darf nichts tun, was dagegen verstößt, so das Bundesjustizministerium.

Julia Kling