An den Verzehrständen, zum Beispiel am Glühweinausschank oder am Imbiss, dürfen sich nur vollständig Geimpfte und von Corona Genesene aufhalten. Die 2G-Regel resultiert aus der Alarmstufe, die im Laufe dieser Woche in Baden-Württemberg in Kraft tritt. Wer Essen und Trinken an Ort und Stelle zu sich nehmen will, muss ein gelbes 2G-Bändchen am Handgelenk tragen. Diese Bändchen gibt es vom Stadtmarketingverein an den Hauptzugängen – Johannesbrücke und Kirchplatz –, wenn man einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorweisen kann. Auch in der Gastronomie gilt jetzt 2G. Wer draußen von den Ständen Speisen und Getränke „to go“ mitnimmt, braucht keinen Nachweis. In den Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, gilt jetzt die 3G-Regel.
Alarmstufe hin oder her: Ohne Nachweis (aber nur mit Mund-Nasen-Schutz) darf man durch die Innenstadt bummeln, die Lichtobjekte und die Feuershow anschauen.
Eine Impfaktion gibt es während des Lichterglanzes ebenfalls: Am Samstag von 17 bis 20 Uhr hat die Stadt Hechingen das mobile Impfteam des Coronazentrums Zollernalb im Billardzimmer des Restaurants „Museum“ zu Gast. Hardy Kromer