Der Tod eines geliebten Menschen konfrontiert Angehörige und Freunde mit Verlustgefühlen, Schmerz und oft auch Unverständnis. Tiefe Trauer und Ratlosigkeit lähmen den Verstand und es fällt den Betroffenen nicht leicht, jetzt an formelle Dinge zu denken, die einer Regelung bedürfen. In dieser Situation ist es gut, dass sich die Betroffenen auf professionelle Hilfe und tröstliche Unterstützung durch Bestattungsunternehmen verlassen können. Dort werden von fachkundigen Mitarbeitern alle Schritte in Absprache mit den Angehörigen eingeleitet, die nach dem Tod eines Menschen erforderlich sind.
Kontakt zum Pfarrer
Das fängt bei der formellen Feststellung des Todes an, der dem örtlichen Standesamt gemeldet werden muss. Bei der Gestaltung der Todesanzeige gibt es einen Katalog mit den unterschiedlichsten Vorlagen gibt. Natürlich sind die Hinterbliebenen frei in der Auswahl und Zusammenstellung bei Text und Bildmotiven. In der Anzeige werden nicht nur Geburtstag und Todestag des Verstorbenen genannt, sondern auch der Termin für den Abschiedsgottesdienst oder die Bestattung.
Auch bei der Vermittlung des ersten Kontakts mit dem jeweils zuständigen Pfarrer steht das Betattungsinstitut zur Seite und die dortigen Mitarbeiter kümmern sich zudem – falls dies erforderlich ist – um die Überführung des Verstorbenen, sollte dieser nicht zu Hause sondern beispielweise in einer Klinik gestorben sein. Dies muss in Baden-Württemberg spätestens 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes erfolgen.
Und natürlich gibt es eine ganze Reihe von formellen Angelegenheiten, an die die Hinterbliebenen im Moment der Trauer gar nicht denken, die aber dennoch wichtig sind und durch den betreuenden Mitarbeiter im Bestattungsunternehmen den Angehörigen übersichtlich und klar vermittelt werden. Dies beginnt bei einer entsprechenden Vollmacht für Bankgeschäfte und die Rentenversicherung muss benachrichtigt werden. Der Ehepartner des Verstorbenen hat noch drei Monate lang das Anrecht auf die Auszahlung der vollen Rente. Auch Informationen darüber, welche weiteren Versicherungen zu benachrichtigen sind, gehören dazu.
„Alle Institutionen, Behörden, Banken, Versicherungsunternehmen und Vereine, bei dem der Verstorbene gemeldet ist, müssen baldmöglichst über dessen Tod unterrichtet werden“, informiert beispielsweise das Münsinger Bestattungsunternehmen Weible und bietet den Betroffenen an, diese Aufgaben für sie zu übernehmen.
Auch bei der Gestaltung des Abschiedsgottesdienstes oder der Trauerfeier – die auch im Beerdigungsunternehmen stattfinden kann, sofern dort die geeigneten Räumlichkeiten vorhanden sind – können sich die Hinterbliebenen auf die Erfahrung der Bestatter verlassen. So spielt der Blumenschmuck eine wichtige Rolle und den Betroffenen werden geeignete Gärtnereien vermittelt, mit denen dann auch die terminliche Feinabstimmung durch das Beerdigungsinstitut erfolgt.
Natürlich müssen sich die Angehörigen auch für einen bestimmten Sarg entscheiden, den sie unter verschiedenen Modellen im Bestattungsunternehmen auswählen können. Für den Fall, dass der Verstorbene sich für eine Feuerbestattung entschieden hatte, kommt die Entscheidung für eine Urne hinzu.
Grab oder Urne
Der Bestatter verfügt zudem über einen Belegungsplan für den örtlichen Friedhof, auf dem ersichtlich ist, welche Gräber frei sind. Auch der Grabstein wird durch den Bestatter in Auftrag gegeben. Neben der klassischen Bestattung in einem Reihengrab wird das Bestattungsunternehmen auf Wunsch der Angehörigen diese auch über die in der Gegenwart möglichen weiteren Möglichkeiten für eine letzte Ruhestätte informieren. Dazu gehört beispielsweise auch die Beisetzung der Urne in einem Friedwald. Neben dem Standort in Münsingen unweit des Eichberghofs gibt es in der Region je einen Friedwald in der Nähe von Tübingen sowie bei Göppingen. rot