Aufräumen nach den Regenfluten
Sonderveröffentlichung

Hilfe bei Unwetterschäden Aufräumen nach den Regenfluten

Naturgewalt: Der Dauer- und Starkregen dieser Tage hat auch in der Region für Schäden gesorgt.

Überflutete Keller und mehr: Wenn das Wasser weg ist, geht es ans Aufräumen. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

10.06.2024

Daran wird man sich wohl gewöhnen müssen: Immer häufiger sorgen heftige Gewitter, Hagel, Sturm sowie Dauer- und Starkregen für Schäden - auch in der Region. Dabei hat der Sommer noch gar nicht richtig begonnen.

Die Menschen im Erms- und Echaztal jedenfalls haben dieser Tage erneut erlebt, wie es ist, wenn unendliche Wassermassen vom Himmel kommen, wie rasant Flüsse und Bäche anschwellen und Hab und Gut durch Hochwasser, Erdrutsche oder umgestürzte Bäume gefährdet sind.

Insgesamt kam man im Landkreis - besonders im Vergleich zu anderen Landesteilen im deutschen Südwesten in der Region zwar mit einem blauen Auge davon, doch auch hier gab es vollgelaufene Keller, überflutete Straßen und Unterführungen.. Und Rettungskräfte und Feuerwehr mussten zahlreiche Einsätze fahren.

Fakt ist wohl: Unwetter werden immer häufiger, und ihre Folgen können teuer sein. Aber: Wer sich rechtzeitig ausreichend versichert, muss zumindest den finanziellen Schaden nicht fürchten. Allerdings: Eine Universalversicherung gegen Unwetterschäden gibt es nicht, mehrere Versicherungsarten teilen sich die Risiken.

Grundsätzlich gilt: Schäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) können etwas für die Wohngebäudeversicherung sein. Schäden am Hausrat - also alles, was im Haus und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist und herausgetragen werden könnte - sind ein Fall für die Hausratsversicherung. Und für Sturmschäden haften beispielsweise Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen.

Überflutet starker Dauerregen den Keller, beschädigt Wände und Inventar im Haus, dann hilft eine Police gegen Elementarschäden. Allerdings: Die Versicherer gestalten den Umfang individuell. Es hängt also von den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen ab, was versichert ist. So haben beispielsweise manche Tarife an „Überschwemmungsschäden“ nur die Ausuferung oberirdischer Gewässer versichert, nicht aber auch Überschwemmungsschäden durch Starkregen.

Betroffene sind nicht allein

Hier ist ein genauer Blick in das Kleingedruckte notwendig. Zudem wird häufig eine Selbstbeteiligung vereinbart, die stark variieren kann. Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung sind auch Schäden durch Überschwemmungen mitversichert. Da es bei dieser Police keine Schadensfreiheitsrabatte gibt, brauchen Fahrzeughalter keine Rückstufung zu befürchten.

Betroffene von Unwetterschäden stehen also nicht alleine da, Handwerksfirmen unterstützen gerne. Doch wie geht man nach dem Unwetter im Einzelnen vor? Schäden müssen der Gesellschaft umgehend und wahrheitsgemäß gemeldet werden. Kaputte Gegenstände sollte man erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgen. Allerdings müssen Gefahrenquellen beseitigt und abgesichert werden. Es gilt, den Versicherer zu kontaktieren und nach Anweisungen zum weiteren Vorgehen zu fragen. Mit Fotos oder Videos sollte man Schäden möglichst genau festhalten. Was die Reparatur und Beseitigung der Schäden betrifft, gilt: Um Ärger und Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Auftrag an den Handwerker so genau wie möglich erteilt werden. Und: Das genaue Vorgehen sollte unbedingt mit dem Versicherer abgesprochen werden.
pm/mcj