Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, das Haus oder die Wohnung altersgerecht zu gestalten. Spätestens, wenn körperliche Beeinträchtigungen auftreten, sind Umbaumaßnahmen gefragt. ,,Es lohnt sich, bereits frühzeitig, zum Beispiel im Rahmen einer sowieso geplanten Sanierung, eine Verbesserung der Barrierefreiheit mit einzuplanen", rät Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).
Zukunftsorientiert planen
Der erste Schritt zu einer bedarfsgerechten Planung ist eine Analyse des vorhandenen Wohneigentums und der Bedürfnisse seiner Bewohner. Dabei sollte man zukunftsgerichtet vorgehen und auch an fortschreitende körperliche Einschränkungen oder mögliche Erkrankungen denken. Mithilfe eines Sachverständigen lässt sich der Bedarf ermitteln. Der Fachmann kann auch beurteilen, ob sich Haus oder Wohnung für den geplanten Umbau eignen und mit wie viel Aufwand sie umzusetzen sind.
Typische Problemfelder im Altbau sind zum Beispiel enge Treppenhäuser oder kleine Räume mit geringen Bewegungsflächen. Manches lässt sich etwa mit Vorbereitungen für Treppenlifte und ähnliche technische Hilfsmittel lösen.
Wenn statisch möglich, können auch Räume zusammengelegt werden, um beispielsweise das Bad durch die Verbindung mit einem nicht mehr genutzten Kinderzimmer zu vergrößern. Wenn es möglich ist, kann in den Vertrag für einen altersgerechten Umbau die Barrierefrei-Norm DIN 18040 ganz oder in Teilen einbezogen werden.
Detaillierte Vereinbarungen treffen
In Teil 2 definiert sie die Planungsgrundlagen für private Wohnungen. Umfassende Barrierefreiheit nach dieser Norm ist in bestehenden Häusern allerdings nur im Ausnahmefall zu erreichen. Es kommt daher darauf an, dass die Maßnahmen im Rahmen des Machbaren möglichst passgenau und detailliert im Vertrag definiert werden. So kann man Unklarheiten und rechtlichen Auseinandersetzungen mit den ausführenden Unternehmen vorbeugen.
Auch hier ist die Unterstützung eines unabhängigen Bausachverständigen sinnvoll. Die Kosten für einen barrierefreien Umbau müssen Haus- und Wohnungsbesitzer nicht alleine stemmen. Über das KfW-Förderprogramm 159 kann ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 50 000 Euro beantragt werden. djd
NOTRUFE
Feuerwehr: 112
Polizei: 110
Notfallrettung: 112
Allgemeinärztlicher Notfalldienst: 116117 - Werktag (Montag bis Freitag)
Notfallpraxis Klinik am Eichert Göppingen - Mo-Fr: 116 117, Sa/So/Feiertag 8-20 Uhr
Notfallpraxis Helfenstein Klinik, Geislingen - Sa/So/Feiertag von 8-18 Uhr
Kinderärztliche Notfallpraxis, Alb-Fils-Klinik - Sa/So/Feiertag von 8-20 Uhr ohne telefonische Anmeldung, von 20-8 Uhr Versorgung durch die Ärzte der Kinderklinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik)
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst: 01806 / 701610
HNO-Bereitschaftsdienst Tübingen: 01806 / 070711
Krankentransport: 19222 (ohne Vorwahl)
Giftnotruf Freiburg Baden-Württemberg: 0761 / 19240
Frauen- und Kinderhilfe Göppingen e.V.: 07161 / 72769
Technische Notdienste
EVF Störungsannahme: 0800 / 6101767 (Gas, Strom, Wasser, Fernwärme)
Stauferwerk GmbH: 0800 / 5053062
Elektro-Notdienst der Innung Göppingen: 07161 / 500506
ADAC Pannennotdienst: 01802 / 222222
Karten-Sperr Notruf (bundesweit): 116116
Nothilfe SMS für sprach- und hörgeschädigte Menschen
Polizei (aus allen Netzen): 01522 / 18 07 110
Feuerwehr/Rettungsdienst: (T-Mobile D1/Vodafone D2) 99 0711 / 216 77112,
(Telefonica O2/E-Plus) 329 0711 / 216 77112
Telefonseelsorge
evangelisch: 0800 / 1110111
Katholisch: 0800 / 1110222
Beratungsstelle Lebenshilfe: 07161 / 9404445