1 Vermieter müssen auf fernauslesbare Messtechnik umrüsten
Seit Anfang Dezember 2021 muss neu installierte Messtechnik aus der Ferne ablesbar sein. Bestehende Technik ohne Funk muss bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Diese Regeln bedeuten das Aus für die Vor-Ort-Ablesung und für nicht funkende Geräte. In den nächsten Jahren müssen also alle Vermieter und Verwalter auf ein zeitgemäßes Funksystem umstellen. Was zunächst als großer Aufwand erscheint, hat aber auch viele Vorteile, auch für Mieter. Denn es entfallen nicht nur die Terminabsprachen für Jahresablesungen und langes Warten vor Ort bis der ablesende Mitarbeiter auftaucht. Auch bei Mieterwechsel sind keine Zwischenablesungen mehr nötig, weil jederzeit eine stichtagsgenaue Verbrauchsmessung vorliegt, die auch im Nachhinein abgelesen werden kann.
2 Mieter erhalten monatliche Verbrauchsinformationen
Aus der Jahresabrechnung konnten Mieter bisher nicht ableiten, wie sich ihr Verbrauchsverhalten im Jahresverlauf entwickelt hat. Das wird nun anders: Vermieter müssen zusätzlich zur erweiterten Jahresabrechnung monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen. Ein modernes Energiemonitoring kann, aufbauend auf dem Funksystem, die Verbrauchswerte aller Wohnungen und Geräte monatlich erheben. Die Hausbewohner erhalten über ihren Internetbrowser oder über eine App Zugang zum Energiemonitoring. Dort sehen sie grafisch aufbereitete Analysen und Auswertungen über ihren Verbrauch.
3 Erweiterte Heizkostenabrechnung
Die jährliche Heizkostenabrechnung muss künftig mehr Infos enthalten als bisher, etwa über den Brennstoffmix, die daraus errechenbaren CO2-Emissionen sowie über erhobene Steuern, Abgaben und Zölle. All diese und weitere Informationen weisen wir auf der Abrechnung aus, damit Mieter ihre Energiekosten und Emissionen besser nachvollziehen und einordnen können. djd