Heizung: Die Funkablesung wird zur Pflicht
Sonderveröffentlichung

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Auf Mieter und Vermieter kommen einige Neuerungen zu: Anfang Dezember 2021 wurde die Verordnung über die Heizkostenabrechnung (HKVO) in wesentlichen Punkten geändert, um Vorgaben der EU umzusetzen.

Die Fernablesung von Verbrauchswerten hat für alle Beteiligten Vorteile, vor allem auch für Mieter. Foto: djd/MINOL/thx

02.03.2022

Ziel ist eine Senkung des Energieverbrauchs sowie mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Gebäudesektor. Die HKVO regelt – kurz gesagt – zwischen Mietern und Vermietern die Abrechnungsmodalitäten im Hinblick auf Heizkosten und Warmwasser. Hier die drei wichtigsten Änderungen im Überblick:     

1 Vermieter müssen auf fernauslesbare Messtechnik umrüsten

Seit Anfang Dezember 2021 muss neu installierte Messtechnik aus der Ferne ablesbar sein. Bestehende Technik ohne Funk muss bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Diese Regeln bedeuten das Aus für die Vor-Ort-Ablesung und für nicht funkende Geräte. In den nächsten Jahren müssen also alle Vermieter und Verwalter auf ein zeitgemäßes Funksystem umstellen. Was zunächst als großer Aufwand erscheint, hat aber auch viele Vorteile, auch für Mieter. Denn es entfallen nicht nur die Terminabsprachen für Jahresablesungen und langes Warten vor Ort bis der ablesende Mitarbeiter auftaucht. Auch bei Mieterwechsel sind keine Zwischenablesungen mehr nötig, weil jederzeit eine stichtagsgenaue Verbrauchsmessung vorliegt, die auch im Nachhinein abgelesen werden kann.

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2 Mieter erhalten monatliche Verbrauchsinformationen

Aus der Jahresabrechnung konnten Mieter bisher nicht ableiten, wie sich ihr Verbrauchsverhalten im Jahresverlauf entwickelt hat. Das wird nun anders: Vermieter müssen zusätzlich zur erweiterten Jahresabrechnung monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen. Ein modernes Energiemonitoring kann, aufbauend auf dem Funksystem, die Verbrauchswerte aller Wohnungen und Geräte monatlich erheben. Die Hausbewohner erhalten über ihren Internetbrowser oder über eine App Zugang zum Energiemonitoring. Dort sehen sie grafisch aufbereitete Analysen und Auswertungen über ihren Verbrauch. 
    

3 Erweiterte Heizkostenabrechnung

Die jährliche Heizkostenabrechnung muss künftig mehr Infos enthalten als bisher, etwa über den Brennstoffmix, die daraus errechenbaren CO2-Emissionen sowie über erhobene Steuern, Abgaben und Zölle. All diese und weitere Informationen weisen wir auf der Abrechnung aus, damit Mieter ihre Energiekosten und Emissionen besser nachvollziehen und einordnen können. djd