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Klimaschutzprogramm der Bundesregierung: Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ölheizungen können auch über 2026 hinaus in Deutschland eingebaut werden. Einzige Voraussetzung: Moderne Öl-/Gas-Brennwerttechnik muss dann mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Foto: djd/ZVSHK

05.12.2019

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Anfang Oktober 2019 hat die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm verabschiedet. Besitzer einer Ölheizung sind seitdem ebenso verunsichert wie Hausbesitzer, die sich eine neue Ölheizung zulegen wollen. Tatsächlich können Ölheizungen auch nach 2026 eingebaut werden. Einzige Voraussetzung: Moderne Öl-/Gas-Brennwerttechniken sind dann mit erneuerbaren Energien zu kombinieren. Hier sind Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wie verbindlich sind die Eckpunkte der Bundesregierung?

„Die Eckpunkte sind noch keine gesetzlichen Regelungen. Viele der Vorschläge müssen noch in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden“, erklärt Andreas Müller vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Hier sei die Zustimmung des Bundestags und zum Teil des Bundesrats notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Verfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten stattfinden.

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?

Ja, bestehende Ölheizungen dürfen ohne Einschränkungen auch nach 2026 in Betrieb bleiben.

Dürfen Ölheizungen weiterhin modernisiert werden?

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Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).

Ja, bis Ende 2025 können Hauseigentümer wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen. „Eine solche Modernisierung lohnt sich auch weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf und die CO2-Emissionen eines Hauses deutlich reduzieren kann“, empfiehlt Andreas Müller. Ab 2026 soll der Einbau neuer Ölheizungen nur noch zugelassen sein, wenn auch erneuerbare Energien wie Solarthermie oder Photovoltaik anteilig zur Wärmeversorgung genutzt werden. Die Neuinstallation von Gasheizungen soll dagegen ohne weitere Auflagen erlaubt sein.

Gibt es noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?


Der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts soll noch bis Ende 2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent möglich. Wichtig: Fördergelder sind zu beantragen, bevor die Heizungsmodernisierung startet. Ab 2020 fällt diese Unterstützung für reine Brennwertheizungen voraussichtlich weg.

Kommen Steuererleichterungen und Abwrackprämie?

Um die Austauschrate alter Heizungen weiterhin zu erhöhen, wird voraussichtlich eine steuerliche Abschreibung von 20 Prozent über drei Jahre verteilt eingeführt. Zudem will man bestehende Förderprogramme der KfW und BAFA (MAP) vereinfachen und spürbar für den Verbraucher verbessern. Die Bundesregierung hat ebenso die Ergänzung der Förderung um eine Austauschprämie für alte Ölheizungen von bis zu 40 Prozent angekündigt. „Verbraucher sollten sich auf jeden Fall erst einmal vom Heizungsbauer zu den Möglichkeiten beraten lassen“, so Andreas Müller. djd