Sonderveröffentlichung

Immobilien-Makler aus der Region Welcher Mieter passt zu uns?

Service: So mancher Vermieter „spart“ sich den Makler, seit das Bestellerprinzip gilt. Nicht wenige merken aber, dass sie da am falschen Ende sparen. Mit dem Profi an der Seite klappt’s besser.

Hereinspaziert. Besichtigungen mit der interessierten Klientel gehören zum Aufgabenfeld des Immobilienmaklers.

03.12.2019

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Wer bringt wieder Leben in die Bude? Das leerstehende Zuhause braucht dringend neue Bewohner. Der Eigentümer selbst hat anderweitig ein Dach überm Kopf – vielleicht sogar in einer anderen Stadt – und die Suche auf eigene Faust ist ihm zu unübersichtlich. Ein Makler kann da weiterhelfen.

Suche nach dem Wohntraum

In seiner Kartei hat der Makler vielleicht schon die Person, die sein Auftraggeber sucht. Makler und potenzielle Mieter vereinbaren einen Termin zur Besichtigung der Immobilie – und vielleicht hat sich nach diesem ersten Treffen schon ein neues Traumpaar gefunden – wenn der Preis stimmt.

Mietobjekt, Mietpreis und die konkreten Leistungen eines Maklers sollten auf jeden Fall in einem Maklervertrag festgehalten werden. Ebenso die Dauer und mögliche Zusatzklauseln des Vertragsverhältnisses. Nicht zu vergessen, da besonders wichtig: Informationen rund um die Maklerprovision.

Wer bestellt, bezahlt

Hier gilt seit 2015 das „Bestellerprinzip“. Derjenige, der den Makler beauftragt hat, bezahlt ihn auch. Üblich ist, dass der Makler, sobald die Mietersuche erfolgreich abgeschlossen ist, seinen Lohn erhält. In der Regel sind das maximal zwei Monatskaltmieten plus Umsatzsteuer, die der Vermieter bezahlen muss. Ist die Höhe der Provision verhandelbar, sollte im Vertrag auch darauf hingewiesen werden.

Was nicht im Vertrag steht, aber den Vermieter freuen wird: Die Maklergebühren können als Anschaffungsnebenkosten von den zu versteuernden Mieteinnahmen abgesetzt werden. Die Provision dem Mieter portionsweise – im Zuge der monatlichen Mietzahlung – aufs Auge zu drücken, ist nicht gestattet. Auch das wird ein guter Makler berücksichtigen, wenn er bei der Gestaltung des Mietvertrages mitwirkt. Makler mit immobilienwirtschaftlichem Know-how sind zum Beispiel diejenigen, die das Markenzeichen des Immobilienverbands Deutschlands (IVD) führen dürfen. Sie sind geprüfte Fachleute, die sich regelmäßig weiterbilden, um optimalen Verbraucher- und Branchenschutz zu gewährleisten.

Fehler ersparen

Generell kann ein Makler dem Vermieter grobe Fehler ersparen. Denn er kennt die aktuelle Gesetzeslage genau und weiß zum Beispiel, wie ein Inserat aussehen muss. Denn der Gesetzgeber schreibt darin explizite Angaben zum Energieausweis vor. Auch eine Einschätzung der potenziellen Mieter kann der Profi besser vornehmen. Denn man sieht den Menschen eben nicht auf den ersten Blick an, ob sie solvent sind oder nicht.

Hilfe im Ernstfall

Außerdem kann er eine Absage an einen Interessenten so formulieren, dass diese wasserdicht ist und nicht im schlimmsten Fall mit einer Klage wegen des Antidiskriminierungsgesetzes endet. swp