Die Objekte verkaufen sich gegenwärtig fast wie von allein, allerdings nicht automatisch: Die Abwicklung des Prozesses ist durchaus eine Herausforderung. Hinzu kommt, dass der Verkauf einer Immobilie oft eine sehr emotionale und nervenaufreibende Angelegenheit sein kann. Meist sind damit einschneidende Lebensmomente verbunden, vom Familienzuwachs bis hin zum Erbe.
Profis erzielen besten Preis
Ein Ehepaar, das beispielsweise aus Altersgründen verkauft, wünscht sich, dass in ihr bisheriges Zuhause junges Leben einzieht: neue Eigentümer, die das Lebenswerk und die vielen schönen Erinnerungen zu schätzen wissen. In einem Erbfall etwa ist es notwendig, die Immobilie zu verkaufen, da sie viel zu weit vom bisherigen Lebensmittelpunkt und Wohnort entfernt ist, als dass man sie selbst nutzen könnte. Und dann ist da noch die Notwendigkeit eines Verkaufs, weil ein Arbeitswechsel einen Umzug mit sich bringt. Natürlich könnte man den Immobilienverkauf selbst in die Hand nehmen und die Immobilie mit einigen Handyfotos auf entsprechenden Plattformen anbieten.
Eine gute Vermarktungsstrategie wäre das allerdings nicht. Betrachtet man nämlich die Sache aus Sicht des Verkäufers, gibt es durchaus gute Gründe, einen Makler zu beauftragen. Neben der Abwicklung des Prozesses ist der Preis das beste Argument – denn die Provision zahlt sich selbst. Meist bleibt dem Eigentümer sogar mehr vom Verkaufsertrag: Ein Makler holt in der Regel zusätzlich drei bis fünf Prozent heraus.
Rechtliche Themen
Neben dem Preis sprechen weitere Argumente für einen Makler: Der Zeitaufwand für die Durchführung der Besichtigungen fällt weg. Gleichzeitig hat man die Sicherheit, dass der gesamte Prozess sauber abgewickelt wird.
Zudem kann der Eigentümer den Käufer oftmals nicht umfassend beraten, wenn es um Umbaumaßnahmen oder Instandsetzungen an der Immobilie geht. Ist schließlich der Kaufvertrag aufzusetzen, stehen rechtliche Themen im Vordergrund, mit denen man sich als Verkäufer meist schlecht auskennt. Spätestens beim Notartermin muss eben alles korrekt bearbeitet sein. Ein guter Grund für einen Verkäufer, einen Makler zu beauftragen, ist zudem die Finanzierung. Der Verkauf scheitert gerade in der heutigen Zeit häufig am Geld. Ein Makler kann sowohl die Bank als auch den Käufer beraten, damit die Finanzierung problemlos funktioniert.
Vorteil für die Käufer
Auch Käufer einer Immobilie sind gut beraten, sich an einen Makler zu wenden. Denn der Kauf einer Immobilie kann zu ernsten Schwierigkeiten führen. Auf den ersten Blick sieht vielleicht alles gut aus, aber dann erfährt man vom Bauamt, dass die geplanten Umbauten nicht machbar sind, weil dem bestimmte Vorschriften im Weg stehen. Kauft man bei einem Makler, lassen sich solche Dinge vor dem Kauf klären. Der Makler bietet nicht nur ein Objekt an, sondern steht dem Käufer mit seinen vielfältigen Dienstleistungen, seinem Expertenwissen und seiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung.
Gut beraten: Für Käufer und Verkäufer einer Immobilie lohnt es sich in jedem Fall, einen Makler heranzuziehen. ots/djd
In bestimmten Fällen sind die Gebühren absetzbar
Eine Wohnung zu finden ist zeitaufwendig. Viele Interessenten setzen deshalb auf die Hilfe von Maklern. Das kostet Geld, doch in manchen Fällen lässt sich das Finanzamt an den Kosten beteiligen, erklärt der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Denn wer aus beruflichen Gründen eine neue Wohnung benötigt und für die Suche einen Makler beauftragt, kann die Provision als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Als berufsbedingt gilt ein Umzug zum Beispiel dann, wenn Beschäftigte eine neue Stelle in einer anderen Stadt antreten. Wird durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit eingespart, gilt das ebenfalls als Umzug aus beruflichen Gründen. Sogar wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort mietet, kann er die Maklerkosten von der Steuer absetzen, so die VLH.
Bei Kaufimmobilien gilt das aber nicht. Selbst wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet, ist die Provision nicht absetzbar. Denn beim Kauf einer Immobilie gehören die Maklergebühren zu den so genannten Anschaffungsnebenkosten – und die sind nicht absetzbar.
Wer eine Mietwohnung sucht und einen Makler beauftragt, zahlt meist eine Provision von zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Bei einer Kaufimmobilie fallen je nach Region zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises an. dpa