Mit quergestreiften Gold-, Silberund Bronze mutet die „Flagge der Überwindung und Behinderung“ wirklich edel und selbstbewusst an. Die Trikolore wurde vor genau sieben Jahren von Eros Recio, dem ersten professionellen Tänzer mit Down-Syndrom, an die Vereinten Nationen überreicht. Seit 1993 ist der 3. Dezember der offizielle Tag der Menschen mit Behinderung und soll ein Beitrag dazu sein, in der Gesellschaft das Bewusstsein für die Belange der Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zu schärfen. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, so steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Auch wenn nach der Einführung des Aktionstags fast 30 Jahre vergangen sind, stehen Menschen mit Behinderung noch vor vielen Barrieren, die an einer gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft hindern.
Nicht nur Stufen und enge Wege sorgen dafür, dass Menschen mit Fortbewegungshilfen vor unüberwindbare Hürden stehen: Ein achtlos auf dem Gehweg abgestelltes Fahrzeug oder schlecht durchdachte Planungen von Straßen und Gebäuden sind oft unüberwindbare Barrieren für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Aber auch bei der gegenseitigen Verständigung stehen Personen mit Sinnesbeeinträchtigungen vor großen Herausforderungen. Die Betroffenen werden also meist durch die äußeren Umstände behindert. Der Begriff „Behinderter“ reduziert den betreffenden Menschen auf sein „Behindert-Sein“. Darum hat sich in den vergangenen Jahren ein Wandel in der Wortwahl zunehmend durchgesetzt, der „Menschen mit Behinderung“ oder „Menschen mit Beeinträchtigungen“ beschreibt.
Inklusion, Integration und Barrierefreiheit
Jeder zehnte Mensch ist körperlich schwer beeinträchtigt. In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund 7,8 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen. Das sind 9,4 Prozent. Knapp die Hälfte dieser Personen sind zwischen 55 und 74 Jahre alt. 90 Prozent der Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht, rund drei Prozent waren angeboren, ein Prozent geht auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurück. Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schritt in eine inklusive Gesellschaft, in der möglichst alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Im Fokus stehen hier die Themen Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales. Dafür wurden rechtliche Regelungen getroffen, um die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich voranzutreiben.
Trotz hoher Qualifikation in der Arbeitslosigkeit
Mit einer Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat die Bundesregierung bereits eine EU-Richtlinie umgesetzt, die im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, dass bestimmte Produkte wie Computer, Fernsehgeräte oder auch Geldautomaten künftig barrierefrei aufgestellt und vertrieben werden.
Dies gilt auch für Dienstleistungen, die dementsprechend angeboten und erbracht werden müssen. Menschen mit Beeinträchtigung sind oft trotz hoher Qualifikation häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen. Diese Benachteiligung soll sich in naher Zukunft mit dem „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ ändern. Unter anderem werden Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Die Gelder aus der Ausgleichsabgabe sollen vollständig dafür verwendet wer den, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
Von Andreas Brücken