Wer eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, macht den ersten großen Schritt im Erwachsenenleben. Dazu gehört auch, selbstständig für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, schließlich bekommt man als Auszubildender auch ein Gehalt. Miete, Essen, Handyvertrag, die ÖPNV-Fahrkarte oder das eigene Auto - all das gehört zum Grundbedarf und will bezahlt sein. Hinzu kommen natürlich auch Kleidung und diverse Hobbys, schließlich soll die Freizeit nicht auf der Strecke bleiben. Oftmals sind es die Eltern, die Azubis und Studierende in ihrer Lehrzeit finanziell unterstützen. Können sie das nicht leisten, gibt es die Möglichkeit, verschiedene finanzielle Förderungen für die Ausbildung zu erhalten.
1. Berufsausbildungshilfe (BAB)
Wenn das Ausbildungsgehalt nicht ausreicht, haben Azubis Anspruch auf BAB. Der finanzielle Zuschuss kann bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. BAB bekommen deutsche Staatsangehörige, die aktuell an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnehmen oder eine (außer-)betriebliche Berufsausbildung machen. Eine schulische Ausbildung zählt nicht dazu. Wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit vom eigenen Zuhause entfernt ist und man deshalb in eine eigene Wohnung ziehen muss, besteht ebenfalls Anspruch auf BAB. Ebenso erhalten Azubis, die über 18 Jahre alt oder verheiratet sind, und mit ihrem Partner zusammenleben, einen Zuschuss. Auch Lehrlinge mit Kindern werden unterstützt. Um das Geld zu bekommen, muss man einen gültigen Ausbildungsvertrag sowie ein Dokument, das nachweist, wie hoch die monatliche Ausbildungsvergütung ist, vorlegen. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt dann individuell. Der Höchstsatz lag im August 2022 bei 781 Euro pro Monat.
2. BAföG
Wer eine erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien oder Hochschulen absolviert, hat ein Recht auf staatliche Unterstützung, die durch das "Bundesausbildungsförderungsgesetz" - kurz BAföG-geregelt ist. Die Beantragung funktioniert ganz einfach online unter www.bafoeg-digital.de .
Die im Sommer 2022 in Kraft getretene BaföG-Novelle erweitert den Kreis der Förderberechtigten. Das liegt zum einen an den höheren Freibeträgen beim Elterneinkommen. Zum anderen sind höhere Vermögen der Antragstellenden erlaubt. Zudem hat der Gesetzgeber die Altersgrenze für einen Ausbildungsstart mit staatlicher Hilfe auf 45 Jahre angehoben. Für Studierende steigt außerdem der Fördersatz von 427 auf 452 Euro im Monat. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, bekommt nun 360 Euro Mietzuschuss.
3. Bildungskredit
Wer alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft und trotzdem noch Geldsorgen hat, kann einen Bildungskredit bei der KfW-Bank aufnehmen. Dieser ist allerdings nur für Schüler und Studierende gedacht, die sich in den letzten 24 Monaten ihrer Ausbildung befinden. Der Kredit ist flexibel anpassbar und unabhängig vom eigenen Einkommen sowie dem Einkommen deiner Eltern.
Eileen Scheiner
Als Azubi im Alltag sparen
Auszubildende und Studierende profitieren von jeder Menge Vergünstigungen. Mit dem Schüler- oder Studentenausweis erhalten sie vergünstigte ÖPNV-Tickets sowie reduzierten Eintritt bei zahlreichen Freizeiteinrichtungen - beispielsweise im Museum oder im Schwimmbad.
Einige Mobilfunkanbieter haben auch vergünstigte Tarife für Azubis und Studierende im Angebot. Nachfragen lohnt sich also! Viele Banken verzichten bei Jugendlichen in der Lehre zudem auf die Kontoführungsgebühren.