Dann gilt es aber, den Fahrbahnbelag besonders genau im Blick zu halten, rät das Institut für Zweiradsicherheit. Auf schattigen Abschnitten, in Waldstücken oder auf Brücken kann Feuchtigeit lauern teils morgendlicher Raureif und Glätte. Auch Laub und Ernteabfälle können die Straße zur Rautschbahn machen.
Mit sauberem Visier und auffälliger Kleidung
Biker fahren nun besser, noch vorausschauender und defensiver, um mehr Spielraum zum Reagieren zu haben. Wichtig: Langsamer als im Sommer und in Kurven mit weniger Schräglage fahren. Denn niedrige Temperaturen reduzieren auch das Haftungsniveau der Reifen. Wenn die tief stehende Sonne akut blendet, sollte man das Tempo drosseln und in Richtung Straßenrand blicken. Jetzt ist das Helmvisier auch besser sauber und ohne Kratzer. Und auch wenn die Sonne im Rücken steht: Der Gegenverkehr könnte so geblendet sein und Biker schlechter erkennen. Auffällige Kleidung und ein gut sichtbarer Helm mit Applikationen in Signalfarben erhöhen die eigene Sichtbarkeit. dpa
Mit Kopfhörer und rechts überholen
Mythen: Kopfhörer sind tabu und auf der Autobahn darf man immer links fahren: Verkehrsmythen im Überblick.
Die Führerscheinprüfung ist schon ein paar Jahre länger her? Kein Ding, denken sich die meisten Autofahrer und glauben, in Sachen Verkehrsregeln macht ihnen niemand war vor. Ist das wirklich so? Einige klassische Irrtümer im Überblick.
Einbahnstraßen gelten nicht für Radfahrer
„Ein fataler Irrglaube“, sagt David Koßmann vom Pressedienst-Fahrrad, denn Einbahnstraßen gelten auch für Radler.
Radwege kann man in beide Richtungen benutzen
Das stimmt nicht, beziehungsweise geht nur, wenn Radwege ausdrücklich mit einem entsprechenden Verkehrsschild für beide Richtungen freigegeben sind.
Der grüne Pfeil ist wie eine grüne Ampel
Das ist falsch, der grüne Rechtsabbiegerpfeil muss wie ein Stoppschild behandelt werden: „Beim grünen Pfeil muss man anhalten, die Kreuzung beachten und darf dann rechts abbiegen“, so Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland.
Durch einen Kreisel darf man geradeaus hindurchfahren
Nein, das stimmt nicht immer. Es sei denn, man ist mit einem besonders langen Gefährt unterwegs. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 35 Euro.
Wer auffährt, hat immer Schuld
Zwar werde meist angenommen, dass der Auffahrende zu schnell gewesen oder zu dicht aufgefahren sei, so Jeannine Rust vom Auto Club Europa. „Den Vorausfahrenden kann aber ebenfalls ein Mitverschulden treffen, zum Beispiel wenn er oder sie grundlos stark bremst oder an der Ampel das Fahrzeug abwürgt.“
Rechts überholen ist immer verboten
Falsch, denn innerhalb geschlossener Ortschaften etwa darf der Fahrstreifen frei gewählt werden. Und auch auf dem Beschleunigungsstreifen darf schneller gefahren werden, um ein bereits auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug zu überholen.
Kopfhörer sind im Straßenverkehr verboten
Mitnichten. Man darf auf dem Fahrrad Kopfhörer zum Telefonieren, Navigieren und Musikhören nutzen. Das gilt übrigens auch fürs Auto. Das Handy in der Hand allerdings ist in beiden Fällen tabu. Und die Kopfhörer sollten nicht so laut sein, dass man von der Umgebung nichts mehr mitbekommt und dann zum Beispiel ein Martinshorn überhört.
Werktags bedeutet Montag bis Freitag
Nein, denn der Samstag zählt auch als Werktag, stellt der ACE richtig. Ist vor allem wichtig, wenn es um das Ziehen eines Parkscheins geht.
Immer links auf der Autobahn ist erlaubt, solange man nicht trödelt
Das stimmt nicht. Auf deutschen Autobahnen gilt ein Rechtsfahrgebot, sagt Engelmohr. dpa