Die Tester haben sich in diesem Jahr nicht nur klassische Kindersitze, sondern auch die sehr beliebten Sitzerhöher untersucht. Exemplarisch wurden mit einem Produkt Frontal- und Seitenaufprall-Versuche gefahren, aber der fehlenden Seitenaufprallschutz ließ für alle Produkte gleichermaßen nicht mehr als ein mangelhaftes Ergebnis zu. Trotzdem erfüllen die Sitze die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Kindersicherung und reduzieren das Verletzungsrisiko beim Frontalunfall. Ein Erhöher ist daher besser als gar keine Sicherung. Viele Familien verwenden sie als „Notsitz“, da sie nur wenig Stauraum benötigen, aber zum Beispiel die spontane Mitnahme von Kindern ermöglicht. Produkte, die die aktuellen Zulassungsanforderungen erfüllen, erlauben die Sicherung von Kindern ab 22 Kilo und einer Körpergröße über 1,25 Meter. Einen vollwertigen Kindersitz können die Erhöhungen nicht ersetzen, denn die Rückenlehne erfüllt verschiedene wichtige Funktionen und ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil eines guten Kindersitzes.
Das Material ist wichtig
Wer auf der Suche nach einem möglichst guten Modell ist, sollte vor allem auf das Material achten. Die Experten raten zu Produkten aus Kunststoff. Sie sind stabiler als solche aus Polystyrol (Styropor). Durch das robustere Material werden sie weniger leicht beschädigt und die Gefahr, dass sie im Falle eines Unfalls versagen, ist geringer. Außerdem sollte auf seitlich angebrachte Gurtführungen (Hörnchen) geachtet werden, diese halten die Sitzerhöhung in Position und verbessern die Lage des Beckengurtes. Von einfachen Sitzerhöhungen ohne Gurtführungen rät der ADAC ab. pm
Die gesamte Testreihe im Internet
Die genauen Ergebnisse der Kindersitze-Testreihe aus dem Frühjahr 2021 gibt es im Internet unter: www.adac.de
Ist die Probefahrt versichert?
Jeder Deutsche kauft während seines Lebens durchschnittlich acht Autos. Kein Wunder, dass viele unsicher sind – vor allem, wenn es sich um einen Privatkauf handelt. Der Kaufinteressent sollte zum Termin Personalausweis und Führerschein mitbringen. Der wichtigste Moment ist jedoch die Probefahrt, ohne die ein Fahrzeug nicht den Besitzer wechseln sollte.
Blick in die Unterlagen
Zuvor sollten Halter sich den Führerschein zeigen lassen – sie tragen die Verantwortung, wenn sich jemand ohne Fahrerlaubnis ans Steuer setzt. Außerdem muss das Fahrzeug zugelassen sein, sonst darf es nur auf Privatgelände bewegt werden. Für zugelassene Autos besteht ein Haftpflichtschutz, so dass Schäden an anderen Fahrzeugen versichert sind. Für Schäden während einer Probefahrt haftet der Kaufinteressent. Nur bei Vollkaskoschutz springt die Versicherung ein – sofern das in der Police nicht ausgeschlossen ist. Da der Versicherungsnehmer im Schadensfall aber mit einer Selbstbeteiligung und mit steigenden Beiträgen rechnen muss, sollte dies geregelt sein. txn