In der gewohnten Umgebung: Der Großteil der pflegebedürftigen Menschen lebt zu Hause. Doch Wohnung oder Haus sind dafür oft nicht ausgestattet, wie eine Umfrage zeigt.
Türschwellen, über die man den Rollator erst mühsam heben muss. Oder die Dusche, in die kein Hocker passt. Das sind Beispiele für Barrieren in der Wohnung, die für Pflegebedürftige zur Gefahr werden können. Denn sie lassen das Risiko für Stürze steigen.
Solche Barrieren gibt es allerdings in vielen Wohnungen, in denen Pflegebedürftige leben. Das zeigt eine Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) unter 1005 Angehörigen von Pflegebedürftigen, die Hause versorgt werden.
Fast jede zweite pflegebedürftige Person lebt demnach in einer Wohnung mit einigen, vielen oder sogar sehr vielen Barrieren (46 Prozent).
Eine Problemzone: das Bad. 39 Prozent der pflegenden Angehörigen geben an, dass eine sichere Nutzung von Bad und WC nicht möglich sei - zum Beispiel, weil Haltegriffe oder ein ebenerdiger Zugang zur Dusche fehlen. 28 Prozent der Angehörigen sagen außerdem, dass die Küche nicht sicher zu nutzen sei, etwa weil dort nicht genug Platz für Rollstuhl oder Rollator ist.
Die Angehörigen Pflegebedürftigen, die nicht im Erdgeschoss wohnen, wurden außerdem nach der Beschaffenheit des Treppenhauses gefragt: 43 Prozent von ihnen schätzen es als unsicher ein. Ein mögliches Problem: zu hohe Stufen.
Was bedeutet es für die Wohnsituation, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtern sollte - auch nur leicht? Insgesamt gehen 20 Prozent der befragten Angehörigen davon aus, dass die von pflegebedürftige Person dann nicht mehr in der Wohnung bleiben kann. Geht es um Pflegebedürftige in Wohnungen mit sehr vielen Barrieren, ist es sogar fast jeder Zweite (48 Prozent).
Das Zentrum für Qualität in der Pflege hat die Umfrage zwischen dem 26. April und dem 13. Mai 2023 durchgeführt. Befragt wurden 1005 Personen im Alter von 40 bis 85 Jahre, die als pflegende Angehörige gelten. Sie kümmern sich seit mindestens sechs Monaten und mindestens einmal pro Woche um eine pflegebedürftige Person, die zu Hause versorgt wird.
(dpa/tmn)
Hilfe per Knopfdruck
Viele Menschen kennen das Gefühl: Der Boden schwankt, alles dreht sich und man meint, man würde in einen Abgrund stürzen. Schwindelgefühle können in jedem Alter auftreten, aber gerade ältere Menschen sind besonders häufig betroffen. Gründe dafür sind verschiedene Faktoren, die mit dem Alterungsprozess zusammenhängen und meist nicht nur auf ein einziges Krankheitsbild hinweisen: Ältere haben häufiger Herz-Kreislauf-Erkrankungen und das Gleichgewichtsorgan arbeitet nicht mehr, wie es sollte. Hinzu kommen Verspannungen und Unsicherheiten, wenn die Trittsicherheit nachlässt. Prophylaktisch können hier verschiedene Maßnahmen wie spezielles Gleichgewichtstraining, Muskelkräftigung und Übungen für zu Hause helfen.
Zudem sollte im Wohnumfeld darauf geachtet werden, dass Stolperfallen wie Teppiche und im Raum liegende Kabel beseitigt werden, um vor allem bei zunehmender Gangunsicherheit Stürze zu vermeiden. Gerade bei älteren und alleinlebenden Menschen haben Stürze oft gravierende Auswirkungen und bleiben häufig über einen längeren Zeitraum unentdeckt, da die betreffende Person nach einem schweren Sturz nicht mehr zum Telefon kommt, um Hilfe zu rufen. Hier gibt es eine Alternative, die auch bei erhöhter Sturzgefahr mehr Sicherheit geben kann: Ein Hausnotrufsystem garantiert, dass im Notfall unverzüglich Hilfe kommt.
Die Angehörigen entlasten
Beerdigung kann vorgeplant werden.
Gut 6000 bis 7000 Euro - so viel kann eine Bestattung Deutschland laut Aeternitas, einer Verbraucherinitiative für Bestattungskultur, kosten. Nicht gerade ein Pappenstiel. Doch viele Menschen unterschätzen die Kosten, stellt Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge fest.
Wer verhindern will, dass die Erben in Vorleistung gehen müssen, kann mit einem sogenannten Treuhandkonto vorsorgen. Dazu vertrauen Menschen Dritten schon zu Lebzeiten einen gewissen Geldbetrag an, der zweckgebunden ist und daher einzig und alleine für die Bestattungskosten verwendet werden kann. „Meist wird ein Treuhandkonto im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages eingerichtet“, sagt Morgenstern. Darin können zum Beispiel auch Vorgaben zur Beerdigung festgehalten werden. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird mit einem Bestattungshaus geschlossen. Das Treuhandkonto mit der notwendigen Gesamtsumme sollte laut Aeternitas aber unbedingt von einer Treuhandstelle verwaltet werden. Das sind Morgenstern zufolge etwa Anwälte oder Steuerberater.
So wird das Risiko ausgeschlossen, dass das Geld bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz eines Bestattungsunternehmens weg ist. Im Bestattungsfall wird das Geld auf dem Treuhandkonto freigegeben und an das Bestattungshaus ausgezahlt. Der Vorteil dieser Variante: Sie ist sicher, die Hinterbliebenen müssen nicht in Vorleistung gehen und können die Wünsche des Verstorbenen nicht verfehlen. Der Nachteil: Die Dienstleistung des Treuhandverwalters muss vergütet werden.
Christoph Jänsch, dpa