50 Prozent Steuerermäßigung möglich
„Kosten für Energieberater, die sich bei der BAFA registriert haben und zugelassen wurden beziehungsweise die bei der KfW gelistet sind, werden mit einer Steuerermäßigung von 50 Prozent gefördert“, erklärt Bauer. Das heißt, wenn der Energieberater 2000 Euro kostet, spart der Steuerpflichtige 1000 Euro Einkommensteuer. „Voraussetzung ist, dass auch tatsächlich eine energetische Gebäudesanierungsmaßnahme durchgeführt wurde“, sagt Bauer. Wird nur eine allgemeine Beratung eingeholt ohne zu investieren, gibt es die Steuerermäßigung nicht.
Kosten für Personen, die nur eine Ausstellungsberechtigung haben, werden auch steuerlich gefördert, jedoch lediglich in Höhe von 20 Prozent und nur soweit Kosten auf die Erteilung von notwendigen Bescheinigungen für durchgeführte energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen entfallen. Diese 20 Prozent verteilen sich dann auf drei Jahre. Sowohl Kosten für den Energieberater als auch Kosten für die Erteilung einer Bescheinigung des Fachunternehmers sind vom Höchstbetrag von 40 000 Euro umfasst. Wichtig zu beachten: Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Wenn der Energieberater durch ein öffentliches Zuschussprogramm oder einen zinsverbilligten Kredit gefördert wurde, darf die Steuerermäßigung nicht zusätzlich beantragt werden. dpa