Für die steuerliche Förderung sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss das Gebäude älter als zehn Jahre alt und vom Eigentümer selbst genutzt sein. Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden (Voraussetzung: eingetragener Handwerksbetrieb; Meisterpflicht), die Rechnung muss durch dieses Fachunternehmen ausgestellt werden, ein Energieberater ist nicht erforderlich.
Parallel dürfen keine anderen steuerlichen Erleichterungen wie für Baudenkmäler und haushaltsnahe Dienstleistungen/ Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden. Wichtig ist auch, dass die technischen Mindestanforderungen in Sachen U-Wert eingehalten wurden.
Das Formular, das der Handwerker ausstellen und der Auftraggeber beim Finanzamt einreichen muss, ist beim Bundesfinanzministerium abrufbar. pm