Alle zwölf Sekunden passiert statistisch gesehen in Deutschland ein Unfall. Meistens nur Blechschäden, aber ärgerlich für alle Beteiligten. Tipps für den Fall der Fälle.
1 - Was muss ich nach dem Crash als Erstes tun?
Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten und dann das Warndreieck aufstellen. Warnweste anziehen nicht vergessen! Dann gilt es, Erste Hilfe zu leisten, wenn nötig. Anschließend sollte man Beweise sammeln. Dazu gehören Fotos von der Unfallstelle und den Blechschäden.
2 - Wann sollte ich die Polizei rufen?
Auf jeden Fall, wenn ein Miet- oder Firmenwagen in den Unfall verwickelt ist. Auch bei größeren Sachschäden bei kleinen Kratzern kommt die Polizei möglicherweise nicht. Die Polizei hält fest, wer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.
3 - Wer räumt die Scherben weg, wohin mit dem Auto?
An der Unfallstelle ist alles geklärt, jetzt muss das Auto weg. Falls es abgeschleppt werden muss, darf man grundsätzlich eine Werkstatt aussuchen. Was nicht bezahlt wird: den Wagen von Stuttgart nach München bringen zu lassen. Die gegnerische Versicherung muss in einem solchen Fall nur das Abschleppen in die nächstgelegene Fachwerkstatt bezahlen. Übrigens: Das Wegräumen von Blechteilen und Scherben ist Sache des Verursachers. Nur bei schweren Unfällen ist dafür die Feuerwehr zuständig.
4 - Wann darf die Werkstatt loslegen?
Bei Bagatellschäden bis circa 1000 Euro reicht der Versicherung der Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos vom Auto. Geht es um eine teurere Reparatur oder um einen Totalschaden, übernimmt sie die Rechnung für den Gutachter. Im Idealfall liegt schon eine Reparaturkostenübernahme der Versicherung vor, wenn die Werkstatt aktiv wird. pm/ka