Nach 24 Monaten Bauzeit wurde der Neubau in der Tübinger Straße in Dettenhausen im Oktober vergangenen Jahres von den Mietern bezogen. Insgesamt sind 15 öffentlich geförderte Mietwohnungen inklusive Tiefgarage und einer Gewerbeeinheit als Arztpraxis in zentraler Ortslage entstanden.
Zwischen der ersten Projektidee und der Realisierung liegen fast zehn Jahre intensive Entwurfs-, Planungs- und Bauzeit. Der Spatenstich erfolgte zur Hochphase der Coronapandemie 2021, dadurch waren viele Herausforderungen im Bauablauf zu bewältigen. Die Materialpreise seien „über Nacht explodiert“, wie die Kreisbau berichtet, und auch die hygienischen Auflagen sowie Mangel an Personal stellten die Betriebe vor Herausforderungen.
Matthias Sacher, Geschäftsführer Kreisbau Tübingen
Die Kreisbaugesellschaft Tübingen ist stolz, dass alle Herausforderungen gemeinsam mit den Planern und den beteiligten Firmen erfolgreich bewältigen werden konnten. „Ende Oktober 2023 konnten wir dem interessierten Gemeinderat das fertiggestellte Objekt persönlich präsentieren“, sagt Geschäftsführer Matthias Sacher.
Soziale und ökologische Verantwortung
Der Neubau umfasst neben den Wohneinheiten auch eine 160 Quadratmeter große Gewerbefläche im Erdgeschoss für eine Zahnarztpraxis sowie eine Tiefgarage mit 19 Standplätzen für die Bewohner. Die Praxisräume für den örtlichen Zahnarzt wurden im Januar übergeben.
Um einen ökologischen Betrieb des Neubaus zu ermöglichen, ist das Gebäude nach Energieeffizienzstandard KfW 55 konzipiert. Die Beheizung erfolgt mittels Fernwärme. Die ansprechende Gestaltung der Außenanlagen wird witterungsbedingt im Frühjahr abgeschlossen sein, in diesem Zuge entsteht auch ein Spielplatz, der das gemeinschaftliche Miteinander im Wohnquartier zusätzlich fördern soll.
Geförderter Wohnraum zu vergünstigten Konditionen
Aufgrund der Landeswohnraumförderung liegen die Mieten deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. „Durch die gute planerische Unterstützung des Architekturbüros Planungswerkstatt konnten Neubauwohnungen realisiert werden, die wir nun wirtschaftlich zwischen 7,60 bis 8,90 Euro pro Quadratmeter anbieten können. Damit liegen wir 33 Prozent unterhalb der kommunalen Vergleichsmiete“, so Sacher. „Wir sind stolz und glücklich, dass wir in dieser zentralen Lage nun eine auffällige städtebauliche und sozialverträgliche Lösung finden konnten. Unser Dank für eine zielgerichtete und konstruktive Zusammenarbeit gilt dabei insbesondere der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat.“
Info
www.kreisbau.com
Antrag auf Förderung
Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Die Voraussetzung für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins gemäß § 15 LWoFG (Landeswohnraumförderungsgesetz) ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Ein Haushalt mit zwei Personen kann mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 55 250 Euro pro Jahr einen Wohnberechtigungsschein für geförderte Mietwohnungen erhalten. Ebenso hinzugerechnet werden auch erziehungspflichtige Kinder.
Zuständig sind in Baden-Württemberg die Gemeinden, in der Regel die Wohnortgemeinden der Wohnungssuchenden.