Man ist ganz nah dran am Menschen, wenn man sich für einen Gesundheitsberuf entscheidet. Die Auswahl an unterschiedlichen Berufsfeldern ist fast unendlich. Von A wie Anästhesietechnik bis Z wie Tätigkeiten beim Zahnarzt sind Angebote zu finden.
Aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung werden auch in Zukunft immer mehr Menschen auf Pflege und Unterstützung angewiesen sein, ganz unabhängig davon, ob die allgemeine Wirtschaftslage boomt oder in eine Rezession gerät. Branchenkenner sind sich sicher: Der Fachkräftemangel bei den Gesundheits- und Pflegeberufen wird noch einige Jahre andauern und dadurch zeichnet sich eine Ausbildung in diesem Bereich durch eine hohe Zukunfts- und Krisensicherheit aus.
Definition des Berufsbildes
Doch neben diesen soliden Aussichten haben Beschäftigte in Pflege- und Heilberufen die Gewissheit, eine sinnstiftende Tätigkeit zu verrichten. Als kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimen, Praxen und Kliniken oder der ambulanten Pflege sind sie ganz nah am Menschen und erleben Fortschritte bei der Genesung ihrer Patienten.
Doch auch der Umgang mit negativen Prognosen muss in diesen Berufen unter Umständen professionell bewältigt werden. Eine Definition des Begriffs Gesundheitsberuf gibt es jedoch nicht. Allgemein werden darunter alle Berufe zusammengefasst, die im weitesten Sinne mit der Gesundheit zu tun haben. Zu den Heilberufen zählen Tätigkeiten, die Heilung von Krankheiten und die medizinisch helfende Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten erfassen.
Auch tierärztliche Berufe werden den Heilberufen zugeordnet und dienen nicht nur den Tieren, sondern können sich auch in unterschiedlicher Weise auf die menschliche Gesundheit auswirken. Allen Heilberufen gemeinsam ist, dass das Führen der Berufsbezeichnung geschützt ist. Das bedeutet, dass die Berufsbezeichnung nur mit einer Approbation oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung geführt werden darf und ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet wird.
Qualifikationen im EU-Ausland anerkannt
Die Heilberufe zählen zu den sogenannten reglementierten Berufen im Sinne der europäischen Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen. Diese EU-Richtlinie erleichtert den Berufsangehörigen, ihren Beruf auch in anderen Mitgliedstaaten der EU auszuüben.
Automatisch anerkannt werden im Ausland der Europäischen Union zum Beispiel die Berufsabschlüsse von Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern, Hebammen sowie Gesundheits- und Pflegekräften. Die übrigen Heilberufe unterfallen dem Anerkennungsverfahren nach dem sogenannten allgemeinen System, bei dem eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt wird und im Falle wesentlicher Unterschiede gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen erforderlich werden.